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Corona-Kontaktbeschränkungen
Länder legen Plan für Weihnachten vor
Der Teil-Lockdown wird aller Voraussicht nach verlängert, da die Anzahl der Neuinfektionen nicht signifikant sinkt. Über die Weihnachtstage wollen die Bundesländer jedoch eine Ausnahme bei den Kontaktbeschränkungen festlegen.
13 554 Neuinfektionen wurden am Montagabend in Deutschland verzeichnet, 1556 davon stammten aus Hessen. In Frankfurt allein wurden innerhalb eines Tages 551 Menschen registriert, die sich mit dem Coronavirus angesteckt hatten, damit gilt in Frankfurt aktuell ein Inzidenzwert von 240. Damit ist die Inzidenz im Vergleich zur Vorwoche kaum gesunken.
Nachdem Bund und Länder am vergangenen Montag gemeinsam beschlossen hatten, eine weitere Woche keine Anpassungen an den Kontaktbeschränkungen vorzunehmen, werden die Ministerpräsident:innen der Länder am Mittwoch erneut mit der Bundeskanzlerin tagen, um den weiteren Verlauf bis zum 20. Dezember zu planen. Nun sollen sich die Länder bereits auf einheitliche Kontaktregeln für Weihnachten und Silvester geeinigt haben, das geht aus einer Meldung der Deutschen Presse-Agentur (dpa) und mehreren Medienberichten hervor. Demnach soll es vom 23. Dezember bis zum 1. Januar möglich sein, dass sich bis zu zehn Personen aus mehreren Haushalten treffen können. Ausgenommen von der Regelung seien Kinder bis 14 Jahren. Der gemeinsame Beschlussentwurf soll am morgigen Mittwoch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) vorgelegt werden.
Vorher sollten sich die Personen jedoch in eine mehrtägige häusliche Selbstquarantäne begeben, heißt es laut dpa in dem Entwurf. Vorgeschlagen wird dafür beispielsweise auch ein Vorziehen der Weihnachtsferien in Schulen auf den 19. Dezember. Damit solle die Gefahr einer Corona-Infektion möglichst gering gehalten werden. Arbeitgeber sollten sich zudem Homeoffice-Lösungen überlegen oder Betriebsferien in Betracht ziehen. Das Silvesterfeuerwerk auf öffentlichen Plätzen soll untersagt werden, diese Orte würden von den örtlich zuständigen Behörden bestimmt. Ein Verkaufsverbot sieht der Entwurf laut dpa nicht vor, jedoch werde darin die Empfehlung ausgesprochen, auf das Feuerwerk zu verzichten. Zu großen Silvester-Feiern dürfe es in diesem Jahr nicht kommen, betonte bereits der Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann (SPD). Dann habe Corona „freie Bahn“. „Wir wollen das Virus in Schach halten. Deshalb prüfen wir, welche Maßnahmen notwendig sind, um dieses Ziel zu erreichen“, sagte Feldmann. Mit Kirchen sollen nach dem Entwurf zudem Vereinbarungen für Weihnachtsgottesdienste getroffen werden.
In dem Papier sei zudem eine Regelung zur Maskenpflicht in Schulen vermerkt: Bei deutlich mehr als 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner:innen innerhalb von sieben Tagen soll so nach Einschätzung der jeweiligen Länder ab der siebten Klasse eine auch im Unterricht geltende Maskenpflicht herrschen. Ab dem 1. Dezember sollen bis Weihnachten private Zusammenkünfte nur mit dem eigenen und einem weiteren Haushalt und auf maximal fünf Personen beschränkt werden, Kinder seien von der Regelung ausgenommen. Länder, in denen die Inzidenz deutlich unter 50 liegt, solle es jedoch möglich sein, von dieser Regelung abzuweichen.
Zuschüsse für hessische Gaststätten
Am Sonntag gaben die hessische Umweltministerin Priska Hinz und Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir (beide Bündnis 90/die Grünen) bekannt, dass Gastronomiebetriebe in Hessen ab sofort Zuschüsse zur Anschaffung von Kühlgeräten, Spülmaschinen, Herden und anderen Wirtschaftsgütern beantragen können. Die Förderung umfasst einen Festbetrag von 1500 Euro für Investitionen von mindestens 2000 Euro. Dafür werden bis Ende 2022 insgesamt 3,4 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die Hälfte der Gelder soll in den ländlichen Raum fließen, die andere Hälfte in urbane Gebiete. Die Bewilligung der Gelder solle noch in diesem Jahr erfolgen.
Nachdem Bund und Länder am vergangenen Montag gemeinsam beschlossen hatten, eine weitere Woche keine Anpassungen an den Kontaktbeschränkungen vorzunehmen, werden die Ministerpräsident:innen der Länder am Mittwoch erneut mit der Bundeskanzlerin tagen, um den weiteren Verlauf bis zum 20. Dezember zu planen. Nun sollen sich die Länder bereits auf einheitliche Kontaktregeln für Weihnachten und Silvester geeinigt haben, das geht aus einer Meldung der Deutschen Presse-Agentur (dpa) und mehreren Medienberichten hervor. Demnach soll es vom 23. Dezember bis zum 1. Januar möglich sein, dass sich bis zu zehn Personen aus mehreren Haushalten treffen können. Ausgenommen von der Regelung seien Kinder bis 14 Jahren. Der gemeinsame Beschlussentwurf soll am morgigen Mittwoch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) vorgelegt werden.
Vorher sollten sich die Personen jedoch in eine mehrtägige häusliche Selbstquarantäne begeben, heißt es laut dpa in dem Entwurf. Vorgeschlagen wird dafür beispielsweise auch ein Vorziehen der Weihnachtsferien in Schulen auf den 19. Dezember. Damit solle die Gefahr einer Corona-Infektion möglichst gering gehalten werden. Arbeitgeber sollten sich zudem Homeoffice-Lösungen überlegen oder Betriebsferien in Betracht ziehen. Das Silvesterfeuerwerk auf öffentlichen Plätzen soll untersagt werden, diese Orte würden von den örtlich zuständigen Behörden bestimmt. Ein Verkaufsverbot sieht der Entwurf laut dpa nicht vor, jedoch werde darin die Empfehlung ausgesprochen, auf das Feuerwerk zu verzichten. Zu großen Silvester-Feiern dürfe es in diesem Jahr nicht kommen, betonte bereits der Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann (SPD). Dann habe Corona „freie Bahn“. „Wir wollen das Virus in Schach halten. Deshalb prüfen wir, welche Maßnahmen notwendig sind, um dieses Ziel zu erreichen“, sagte Feldmann. Mit Kirchen sollen nach dem Entwurf zudem Vereinbarungen für Weihnachtsgottesdienste getroffen werden.
In dem Papier sei zudem eine Regelung zur Maskenpflicht in Schulen vermerkt: Bei deutlich mehr als 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner:innen innerhalb von sieben Tagen soll so nach Einschätzung der jeweiligen Länder ab der siebten Klasse eine auch im Unterricht geltende Maskenpflicht herrschen. Ab dem 1. Dezember sollen bis Weihnachten private Zusammenkünfte nur mit dem eigenen und einem weiteren Haushalt und auf maximal fünf Personen beschränkt werden, Kinder seien von der Regelung ausgenommen. Länder, in denen die Inzidenz deutlich unter 50 liegt, solle es jedoch möglich sein, von dieser Regelung abzuweichen.
Zuschüsse für hessische Gaststätten
Am Sonntag gaben die hessische Umweltministerin Priska Hinz und Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir (beide Bündnis 90/die Grünen) bekannt, dass Gastronomiebetriebe in Hessen ab sofort Zuschüsse zur Anschaffung von Kühlgeräten, Spülmaschinen, Herden und anderen Wirtschaftsgütern beantragen können. Die Förderung umfasst einen Festbetrag von 1500 Euro für Investitionen von mindestens 2000 Euro. Dafür werden bis Ende 2022 insgesamt 3,4 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die Hälfte der Gelder soll in den ländlichen Raum fließen, die andere Hälfte in urbane Gebiete. Die Bewilligung der Gelder solle noch in diesem Jahr erfolgen.
24. November 2020, 13.15 Uhr
jwe
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