Die Beschwerde der Stadt Frankfurt wurde vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof zurückgewiesen. Damit steht fest: Pierre Vogel darf am Samstag auf dem Roßmarkt den 2. Islamischen Friedenskongress halten.
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Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel hat entschieden: Pierre Vogel darf am Samstag auf dem Roßmarkt predigen. Die Stadt Frankfurt hatte eine Kundgebung des Salafisten Pierre Vogel verboten, da die Veranstaltung als verfassungsfeindlich einzustufen sei. Daraufhin hat Vogel einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht in Frankfurt eingereicht. Die Richter haben am Mittwoch entschieden, dass die Verfügung der Stadt rechtswidrig sei und das Verbot aufgehoben. Diese Entscheidung wollte Ordnungsdezernent Markus Frank (CDU) nicht hinnehmen und reichte noch am selben Tag eine Beschwerde bei der nächsten Instanz ein. Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel wies die Beschwerde zurück. Für ein Verbot genüge es nicht, dass auf der Versammlung auftretende Redner möglicherweise Auffassungen vertreten, die mit der verfassungsgemäßen Ordnung des Grundgesetzes nicht vereinbar sind. Erst wenn durch die Meinungskundgabe zugleich strafrechtliche Normen verletzt würden, könne solch eine Veranstaltung untersagt werden. Ist dies nicht der Fall, gelte das Grundrecht der Meinungsfreiheit. Der Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs ist unanfechtbar. Somit steht fest, dass der 2. Islamische Friedenskongress am Samstag stattfinden wird.