Die hessischen Apfelweinkelterer können wieder beruhigt schlafen. In einem gestern veröffentlichten EU-Amtsblatt wird der Begriff „Apfelwein“ als amtlich anerkannt. Damit behält Frankfurts Oberbürgermeisterin Petra Roth (CDU) zunächst recht. Im Streit um die Brüsseler Weinmarktordnung Anfang November, nach der „nur noch solche Getränke als Wein bezeichnet werden dürfen, die aus Trauben hergestellt sind“, gab sich Roth sicher: „Unser Stöffche heißt seit 250 Jahren Apfelwein und wird auch in 250 Jahren noch so heißen.“ Roland Koch hatte sich im Landtagswahlkampf als Retter des Apfelweins vor den Bürokraten der Europäischen Union profiliert.
Nach Angaben des Verbands der Hessischen Apfelwein- und Fruchtsaft-Keltereien, ist es nun weiterhin erlaubt, das Wort Wein auch für unseren Ebbelwoi zu verwenden. Es müsse nur dafür gesorgt werden, dass eine Verwechselung mit echtem Wein nicht möglich ist. Die Verordnung tritt zum 1. August in Kraft. Der Sommer ist gerettet. Na dann, Prost!