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Von Lockerungen enttäuscht
Nachtclubs wollen gegen Corona-Verordnung klagen
Seit Freitag dürfen Clubs in Frankfurt unter Auflagen wieder öffnen. Neben Personenbeschränkungen und Testpflicht gilt jedoch auch ein Tanzverbot im Innenbereich. Der Verein Clubs am Main will nun mittels öffentlichem Protest und Klagen gegen die neue Corona-Schutzverordnung vorgehen.
Sie zählten zu den Ersten, die aufgrund der Corona-Pandemie ihre Pforten schließen mussten und wiederum zu den Letzten, die wieder öffnen durften: Seit Freitag ist es Nachtclubs in Frankfurt wieder erlaubt, Feierlustige zu empfangen. Seit März 2020 hatten die Clubs geschlossen. Hoffnungen weckten zuletzt die Beschlüsse des hessischen Corona-Kabinetts vom 22. Juni, in denen Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) das Ende des Tanzverbots bei Outdoor-Veranstaltungen ankündigte. Laut des Vereis Clubs am Main seien die Erwartungen nach der Veröffentlichung der neuen Verordnung jedoch „maßlos enttäuscht“ worden.
Grund dafür seien zum einen die vom Verein als „völlig überzogen“ angesehenen Kapazitätsbeschränkungen von einer Person pro zehn Quadratmetern Fläche im Außenbereich der Tanzlokale. „Alle wissenschaftlichen Erkenntnisse bescheinigen für Veranstaltungen im Freien ein sehr geringes Infektionsrisiko. Diese Beschränkung ist somit weder wissenschaftlich hinreichend gestützt noch verhältnismäßig“, heißt es vonseiten des Vereins. Matthias Morgenstern, Vorsitzender von Clubs am Main und Betreiber der Frankfurter Nachtclubs Tanzhaus West und Dora Brilliant, machte zudem deutlich: „Es ist völlig unverständlich, warum die Quadratmeter-Beschränkungen plötzlich wieder nur für Musikclubs gelten“. Keine andere Branche sei von dieser Maßnahme betroffen.
Der Verein Clubs am Main weist zudem darauf hin, dass vielerorts wieder illegale und unkontrollierte Raves und Partys im öffentlichen Raum geplant würden, die zu Problemen führten. „Die hessischen Clubs und Festivals würden hier gerne ein legales Angebot schaffen, zum Wohle aller“, teilte der Verein mit. Mittels einer Politik, die nach langer Pandemie „völlig an der Realität vorbei“ Verordnungen erlasse, werde dies aber verhindert. Andere Bundesländer seien in ihren Verordnungen wesentlich näher am aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse und den Bedürfnissen der Bevölkerung. Der Verein fordert daher alle Club- und Festival-Betreibenden in Hessen auf, „die Verordnung juristisch prüfen zu lassen und gegebenenfalls mittels Klagen und öffentlichem Protest eine verhältnismäßige Neufassung der Verordnung zu erwirken.“
Auch das Einhalten von Mindestabständen zwischen den Besucher:innen von Veranstaltungen im Freien sei auf einer Tanzfläche selbst mit Maskenpflicht nicht realisierbar. Durch das Öffnen der Indoor-Bereiche von Clubs als reine Gastronomiebetriebe und mit geltendem Tanzverbot sei zudem „kein wirtschaftlicher Betrieb“ möglich. Regelungen für Musikfestivals fehlten in der Verordnung gänzlich.
Seit 2012 tritt der Verein Clubs am Main als Interessenvertretung der regionalen Clubbetreibenden, Veranstaltenden, DJs und Künstler:innen auf. Zudem ist er Teil eines bundesweiten Netzwerks, das es sich zum Ziel gesetzt hat, die Clubszene zu fördern und als Teil des kulturellen Lebens zu verankern.
Grund dafür seien zum einen die vom Verein als „völlig überzogen“ angesehenen Kapazitätsbeschränkungen von einer Person pro zehn Quadratmetern Fläche im Außenbereich der Tanzlokale. „Alle wissenschaftlichen Erkenntnisse bescheinigen für Veranstaltungen im Freien ein sehr geringes Infektionsrisiko. Diese Beschränkung ist somit weder wissenschaftlich hinreichend gestützt noch verhältnismäßig“, heißt es vonseiten des Vereins. Matthias Morgenstern, Vorsitzender von Clubs am Main und Betreiber der Frankfurter Nachtclubs Tanzhaus West und Dora Brilliant, machte zudem deutlich: „Es ist völlig unverständlich, warum die Quadratmeter-Beschränkungen plötzlich wieder nur für Musikclubs gelten“. Keine andere Branche sei von dieser Maßnahme betroffen.
Der Verein Clubs am Main weist zudem darauf hin, dass vielerorts wieder illegale und unkontrollierte Raves und Partys im öffentlichen Raum geplant würden, die zu Problemen führten. „Die hessischen Clubs und Festivals würden hier gerne ein legales Angebot schaffen, zum Wohle aller“, teilte der Verein mit. Mittels einer Politik, die nach langer Pandemie „völlig an der Realität vorbei“ Verordnungen erlasse, werde dies aber verhindert. Andere Bundesländer seien in ihren Verordnungen wesentlich näher am aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse und den Bedürfnissen der Bevölkerung. Der Verein fordert daher alle Club- und Festival-Betreibenden in Hessen auf, „die Verordnung juristisch prüfen zu lassen und gegebenenfalls mittels Klagen und öffentlichem Protest eine verhältnismäßige Neufassung der Verordnung zu erwirken.“
Auch das Einhalten von Mindestabständen zwischen den Besucher:innen von Veranstaltungen im Freien sei auf einer Tanzfläche selbst mit Maskenpflicht nicht realisierbar. Durch das Öffnen der Indoor-Bereiche von Clubs als reine Gastronomiebetriebe und mit geltendem Tanzverbot sei zudem „kein wirtschaftlicher Betrieb“ möglich. Regelungen für Musikfestivals fehlten in der Verordnung gänzlich.
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28. Juni 2021, 12.25 Uhr
Margaux Adam
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26. Dezember 2024
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