Alle Jahre wieder quellen die Tierheime während der Sommerferien über. Auch das Frankfurter Tierheim in Fechenheim hat sich mit seinen 120 Hunden nun für einen Aufnahmestopp entschieden. PETA fordert daher Veränderungen.
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Wenn Tiere einer lustigen Ferienreise entgegen stehen, werden sie in vielen traurigen Fällen einfach zu einer Ware, die schlimmstenfalls ausgesetzt und im günstigeren Fall zumindest im Tierheim abgegeben wird. Doch eine Lösung ist das nun wirklich nicht. Das Frankfurter Tierheim kann jetzt schon, so kurz nach dem Sommerferienbeginn, keine Hunde mehr aufnehmen. 120 Hunde zu versorgen ist auch so schon eine ordentliche Aufgabe. Angesichts der dramatischen Situation fordert die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. erneut ein Heimtierschutzgesetz, das einen Hundeführerschein und die Kastration von Freigänger-Katzen vorschreibt. „Tiere dürfen nicht als Modeaccessoires und Wegwerfartikel behandelt werden. Menschen müssen sich vor Aufnahme von Tieren darüber im Klaren sein, dass Tierhaltung eine langfristige, verantwortungsvolle und auch teure Angelegenheit ist“, sagt Charlotte Köhler, Kampagnenleiterin bei PETA. "Daher fordern wir ein Heimtierschutzgesetz, das unter anderem einen Hundeführerschein vorschreibt und die Kastration von Freigänger-Katzen obligatorisch macht.“
Ein Hundeführerschein nach dem Vorbild Niedersachsens soll sicherstellen, dass sich bereits zukünftige Halter über die Bedürfnisse der Tiere aber auch die finanziellen Aspekte der Haltung informieren müssen. Zudem soll dabei Wissen über tiergerechte Haltung, Erziehung und Umgang vermittelt werden, sodass dem Tierschutz Rechnung getragen wird und Beißvorfälle verhindert werden können.
PETA appelliert zudem, einen reduzierten Hundesteuersatz für Hunde einzuführen, die aus einem Tierheim adoptiert wurden. Das gäbe es bereits in ähnlicher Form bereits in verschiedenen deutschen Städten, wie Aachen oder Berlin und soll die Vermittlung von heimatlosen Hunden fördern. Von der Reduzierung der Hundesteuer profitieren nicht nur die Tiere und die überfüllten Tierheime, sondern auch die Stadt und letztlich die Steuerzahler. Schließlich fallen „Fundtiere“, die den größten Teil der Tiere in Tierheimen ausmachen, unter das Fundrecht (§§ 965ff. BGB). Daher ist Frankfurt für die tierschutzgerechte Unterbringung und Versorgung der Tiere zuständig.
Aus Tierschutzsicht muss die Adoption von Hunden aus Tierheimen attraktiver gestaltet werden, denn immer noch kaufen verantwortungslose Menschen Welpen von einer profitorientierten Zuchtindustrie, während zugleich jedes Jahr allein in Deutschland schätzungsweise 80.000 Hunde ausgesetzt oder in Tierheimen abgegeben werden. Und von dort aus vermittelt zu werden, kann für viele Tiere Jahre dauern oder auch nie geschehen.