Obwohl der Chaos Computer Club dringend vom Einsatz der umstrittenen Wahlmaschinen abrät und auch die Klage einer Hessin wegen gravierender Sicherheitsmängel unterstützt hat, dürfen die Computer bei der Landtagswahl am Sonntag eingesetzt werden. Der Hessische Staatsgerichtshof wies am Mittwoch einen Eil-Antrag zurück, mit dem Gegner der Wahlcomputer den Einsatz verhindern wollten.
Der Staatsgerichtshof in Wiesbaden erklärte, dass Bedenken gegen die Maschinen prinzipiell erst nach der Wahl überprüft werden könnten. Bislang seien mögliche Fehlfunktionen nicht hinreichend nachgewiesen worden, um ein Verbot zu rechtfertigen, heißt es in der Begründung des Gerichts. Insgesamt sollen die Wahlcomputer in acht hessischen Gemeinden zum Einsatz kommen. Foto: CCC