Vor den Bund-Ländern-Gesprächen am Mittwoch hat das Hessische Kultusministerium bereits eine Empfehlung ausgesprochen: Ab dem 22. Februar soll den Jahrgangsstufen 1 bis 6 wieder Wechselunterricht ermöglicht werden.
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Hessens Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 könnten ab dem 22. Februar wieder in den Wechselunterricht zurückkehren. Eine entsprechende Empfehlung hat das Kultusministerium am Montag ausgesprochen. Dafür müssen jedoch zwei Voraussetzungen erfüllt werden: Neben einer entsprechenden Entwicklung der Infektionszahlen müssen auch Bund und Länder am Mittwoch zustimmen. Denn dann wollen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder erneut zu einer Konferenz zusammenkommen, um über das weitere Vorgehen in Deutschland zu entscheiden.
Seitens des Kultusministeriums heißt es, man wolle den Wechsel frühestens am Montag, dem 22. Februar, durchführen und nicht wie ursprünglich gedacht bereits am kommenden Montag. Damit wolle man den Schulen eine entsprechende Vorbereitungszeit gewährleisten. Bis dahin gilt in den Jahrgangsstufen 1 bis 6 weiterhin die Aussetzung der Präsenzpflicht, Kinder sollen zu Hause bleiben, wo immer das möglich ist. Schülerinnen und Schüler ab der 7. Klasse bleiben im Distanzunterricht, Abschlussklassen werden in Präsenz unterrichtet.
Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) Hessen unterstützt die Entscheidung des Kultusministeriums. Das Wechselmodell sei „der einzig gangbare Weg“, um gleichermaßen sowohl den Anspruch auf Bildungsgerechtigkeit als auch auf Gesundheitsschutz erfüllen zu können. „Mit dem Wechselmodell könnten wir sicher sein, dass immer nur die Hälfte einer Klassen da ist – aber in der Summe hätten wir alle Kinder in der Schule“, erklärte VBE-Landesvorsitzende Stefan Wesselmann. So kehre ein Stück „Schul-Normalität“ für die Kinder zurück. Darüber hinaus hätte die bisherige Regelung dazu geführt, dass in einigen Klassen deutlich mehr als die Hälfte aller Schüler:innen vor Ort gewesen sei.