Verdacht auf Geldwäsche

Razzia in der Zentrale der Deutschen Bank

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Großaufgebot der Polizei in der Taunusanlage: Seit den frühen Morgenstunden am Donnerstag durchsuchen Einsatzkräfte die Geschäftsräume der Deutschen Bank. Es geht um den Vorwurf der Geldwäsche.

Nicole Nadine Seliger /

Wie die Frankfurter Staatsanwaltschaft am Donnerstag mitteilte, durchsuchen die Beamten nicht nur die Räume der Deutschen Bank in Frankfurt, sondern insgesamt sechs Objekte in der Mainmetropole, Eschborn und Groß-Umstadt. An der Durchsuchung sind etwa 170 Einsatzkräfte beteiligt, darunter Beamte der Staatsanwaltschaft, des Bundeskriminalamtes, der Steuerfahndung und der Bundespolizei. Zahlreiche Geschäftsunterlagen in schriftlicher und elektronischer Form seien bereits sichergestellt worden und werden nun ausgewertet.




Reaktion der Deutschen Bank
Die Deutsche Bank äußerte sich in einer ersten Stellungnahme und bestätigte auch die Durchsuchung ihrer Frankfurter Zentrale: "Es ist richtig, dass die Polizei aktuell an verschiedenen Standorten unserer Bank in Deutschland ermittelt. Es geht um einen Sachverhalt mit Bezug auf Panama Papers. Wir werden umgehend kommunizieren, sobald wir mehr Details haben". Zudem kündigte die Finanzinstitution an, "vollumfassend" mit den Behörden zu kooperieren.



Zwei Mitarbeiter im Fokus der Ermittlungen
Ermittelt wird gegen zwei Mitarbeiter der Deutschen Bank im Alter von 46 Jahren und 50 Jahren sowie gegen "bislang nicht identifizierte Verantwortliche des Unternehmens", heißt es bei der Staatsanwaltschaft. Der Vorwurf lautet Geldwäsche. "Nach einer Auswertung des beim Bundeskriminalamtes vorliegenden Datenbestandes der sogenannten „Offshore-Leaks“ und „Panama Papers“ ergab sich der Verdacht, dass die Deutsche Bank AG Kunden bei der Gründung von sogenannten „Offshore-Gesellschaften“ in Steuerparadiesen behilflich war und dabei Gelder aus Straftaten auf Konten der Deutsche Bank AG transferiert wurden, ohne dass die Bank Geldwäscheverdachtsanzeigen erstattete", teilt die Staatsanwaltschaft mit.

Den beschuldigten Mitarbeitern wird vorgeworfen, keine Verdachtsanzeigen wegen Geldwäsche gegen die in die Steuerhinterziehung eingebundenen Offshore-Gesellschaftten erstattet zu haben, bevor im April 2016 die sogenannten Panama Papers veröffentlicht wurden. Bereits "seit Beginn der jeweiligen Geschäftsbeziehungen" habe es ausreichende Anhaltspunkte für den Verdacht der Geldwäsche gegeben.


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