Mit Blick auf die Corona-Schutzverordnung löste die Polizei im April 2020 eine Demonstration der Frankfurter Seebrücke auf. Das Verwaltungsgericht Frankfurt erklärte die Auflösung nun für rechtswidrig. Ein generelles Versammlungsverbot habe es nicht gegeben.
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Am 5. April 2020 löste die Frankfurter Polizei eine Demonstration der Initiative „Seebrücke“ am Eisernen Steg auf. Das Verwaltungsgericht Frankfurt erklärte diese Auflösung nun für rechtswidrig. Eine Teilnehmerin hatte nach der Demonstration gegen das Vorgehen der Polizei geklagt. Wie das Verwaltungsgericht am Freitag mitteilte, sei die Versammlung zwei Tage vorher bei den Ordnungsbehörden der Stadt angemeldet worden. Von dort habe es daraufhin auch keine Verfügung gegeben, allerdings soll das Ordnungsamt im Austausch mit der Polizei davon ausgegangen sein, dass Versammlungen unter freiem Himmel mit Blick auf die damals gültige Corona-Schutzverordnung des Landes verboten wären.
Dieser Annahme sei auch die Polizei gefolgt, als sie die Versammlung schließlich am 5. April auflöste. „Aufgrund des Coronavirus wurden sämtliche Versammlungen verboten“, teilte die Polizei den Teilnehmenden damals per Lautsprecherdurchsage mit. Wie das Verwaltungsgericht nun mitteilte, habe es ein solches generelles Versammlungsverbot jedoch nicht gegeben. „Unabhängig von der Frage, ob eine Rechtsverordnung als abstrakt-generelle Regelung überhaupt ein Verbot von Versammlungen ermöglichen könne, sei festzustellen, dass sowohl durch das Infektionsschutzgesetz als auch nach den Verordnungen zur Bekämpfung des Coronavirus kein grundsätzliches Versammlungsverbot geregelt worden sei“, heißt es zum Urteil des Gerichts.
Insgesamt hatten sich im April 2020 rund 300 Menschen am Eisernen Steg versammelt, um gegen die europäische Flüchtlingspolitik und für die Evakuierung von Geflüchteten aus Griechenland sowie von der griechisch-türkischen Grenze zu demonstrieren. Dabei hatten sie – mit dem nötigen Abstand – eine Menschenkette gebildet. Laut Verwaltungsgericht löste die Polizei die Versammlung bereits kurz nach ihrem Beginn auf. Von mehreren Initiativen und Parteien wurde im Nachhinein der Vorwurf laut, die Polizei sei dabei unverhältnismäßig hart vorgegangen. Dazu äußerte sich das Verwaltungsgericht in seiner Mitteilung jedoch nicht. Das Urteil über die Auflösung der Seebrücke-Demonstration ist noch nicht rechtskräftig, die Polizei kann noch beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel Berufung beantragen.