Autofahrer können seit dem 1. November bei einem Umzug innerhalb Hessens ihr Nummernschild behalten. Mit der Verordnung des Wiesbadener Verkehrsministeriums können die Besitzer eines Wagens die Prägekosten am neuen Wohnort sparen. Aber auch nach der Neureglung müssen die Halter ihr Fahrzeug ummelden. Martina Fuchs, Leiterin des Offenbacher Bürgerbüros: „Leider ist die Berichterstattung über die Möglichkeit der Weiterverwendung des Kennzeichens von vielen falsch verstanden worden. Viele Neubürger glauben, eine Ummeldung ihres Gefährts sei nicht mehr notwendig. Das ist nicht richtig“.
Nach wie vor müssen Fahrzeughalter nach einem Umzug der Zulassungsbehörde die neue Adresse mitteilen und die Fahrzeugpapiere ändern lassen. „Sie können lediglich entscheiden, ob Sie ihr altes Kennzeichen weiter behalten wollen“, so Martina Fuchs. Zieht ein Kasselaner nach Offenbach kann er sich weiter mit dem „KS“ an seinem Auto auf den Strassen bewegen. Er muss aber trotzdem so schnell wie möglich im Bürgerbüro seine Fahrzeugdokumente umschreiben lassen.