Substanz im Trinkwasser nicht gesundheitsschädlich

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red /

Im Grundwasser des Hessischen Rieds, das rund 40 Prozent des Frankfurter Stadtgebiets mit Trinkwasser versorgt, wurde ein Abbauprodukt des Pflanzenschutzmittels Chloridazon festgestellt. Die auch in einigen Trinkwasserproben nachgewiesene Konzentration des Chloridazon-desphenyl lag deutlich unter 1µg/l (ein Millionstel Gramm pro Liter). Das teilte das das Stadtgesundheitsamt mit.
Die Untersuchungen waren seitens des Wasserversorgers unverzüglich durchgeführt worden, nachdem bekannt geworden war, dass Chloridazon-desphenyl im Dezember vorigen Jahres im Grundwasser unter Rübenfeldern in verschiedenen Gebieten in Baden-Württemberg und Bayern gefunden worden war.
Nach Feststellung der Trinkwasserkommission besitzt dieser Stoff keine gesundheitliche Relevanz. Der kürzlich vom Bundesinstitut für Risikokommunikation veröffentlichte sog. "ADI-Wert" für die duldbare tägliche Aufnahme der Bevölkerung beträgt 0,1 µg/kg Körpergewicht und Tag. Der ADI-Wert (Acceptable daily intake) wird von der Weltgesundheitsorganisation als die Substanzmenge definiert, "die ein Verbraucher unter Berücksichtigung aller vorhandenen Kenntnisse täglich und lebenslang ohne erkennbares Risiko für die Gesundheit aufnehmen kann". Vor diesem Hintergrund hat das zuständige Hessische Sozialministerium - in Abstimmung mit Vorgaben der Trinkwasserkommission - festgestellt, dass im Trinkwasser bis zu 10 µg/l für längere Zeit duldbar sind.
Obwohl die Substanz gesundheitlich nicht relevant ist, sind die Gesundheitsämter aufgrund der Regelungen der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) formal veranlasst, eine Ausnahmegenehmigung zu verfügen. Diese Verfügung ist gemäß § 9 TrinkwV verbunden mit einer Verpflichtung zur Weitergabe der Information an die Verbraucher. Im Rahmen dieser zunächst auf drei Jahre befristeten Duldung sollen angemessene Maßnahmen zur Abhilfe eingeleitet werden.

Quelle: PIA, Foto: Pixelio


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