Im Grundwasser des Hessischen Rieds, das rund 40 Prozent des
Frankfurter Stadtgebiets mit Trinkwasser versorgt, wurde ein Abbauprodukt
des Pflanzenschutzmittels Chloridazon festgestellt. Die auch in einigen
Trinkwasserproben nachgewiesene Konzentration des Chloridazon-desphenyl lag
deutlich unter 1µg/l (ein Millionstel Gramm pro Liter). Das teilte das das
Stadtgesundheitsamt mit.
Die Untersuchungen waren seitens des Wasserversorgers unverzüglich
durchgeführt worden, nachdem bekannt geworden war, dass
Chloridazon-desphenyl im Dezember vorigen Jahres im Grundwasser unter
Rübenfeldern in verschiedenen Gebieten in Baden-Württemberg und Bayern
gefunden worden war.
Nach Feststellung der Trinkwasserkommission besitzt dieser Stoff keine
gesundheitliche Relevanz. Der kürzlich vom Bundesinstitut für
Risikokommunikation veröffentlichte sog. "ADI-Wert" für die duldbare
tägliche Aufnahme der Bevölkerung beträgt 0,1 µg/kg Körpergewicht und Tag.
Der ADI-Wert (Acceptable daily intake) wird von der
Weltgesundheitsorganisation als die Substanzmenge definiert, "die ein
Verbraucher unter Berücksichtigung aller vorhandenen Kenntnisse täglich und
lebenslang ohne erkennbares Risiko für die Gesundheit aufnehmen kann". Vor
diesem Hintergrund hat das zuständige Hessische Sozialministerium - in
Abstimmung mit Vorgaben der Trinkwasserkommission - festgestellt, dass im
Trinkwasser bis zu 10 µg/l für längere Zeit duldbar sind.
Obwohl die Substanz gesundheitlich nicht relevant ist, sind die
Gesundheitsämter aufgrund der Regelungen der Trinkwasserverordnung (TrinkwV)
formal veranlasst, eine Ausnahmegenehmigung zu verfügen. Diese Verfügung ist
gemäß § 9 TrinkwV verbunden mit einer Verpflichtung zur Weitergabe der
Information an die Verbraucher. Im Rahmen dieser zunächst auf drei Jahre
befristeten Duldung sollen angemessene Maßnahmen zur Abhilfe eingeleitet
werden.