S&K-Prozess: Tag 14

Sind malende Richterinnen befangen?

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Manchmal müssen es einfach mal zwei Porsches sein. Die Anklageverlesung beim Betrugsprozess gegen das Frankfurter Unternehmen S&K gewährt Einblicke in ein Luxusleben und die Verteidiger sorgen für Komik.

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Stephan S. und Jonas K. sollen gemeinsam mit vier anderen Angeklagten, die sich derzeit vor dem Landgericht Frankfurt verantworten, Anleger um insgesamt 240 Millionen Euro geprellt haben. Die umfangreiche Anklageschrift ist rund 1700 Seiten stark, etwa 870 Seiten sind mittlerweile verlesen. Fest steht, die beiden Hauptangeklagten haben in Saus und Braus gelebt. Laut Anklageschrift seien sie aber nicht in der Lage gewesen, diesen Luxus aus eigener Tasche zu bezahlen, dafür musste dann angeblich das Geld der Anleger – welches ohnehin von einem Fonds zum anderen transferiert wurde, um Löcher im Etat zu stopfen –, herhalten. Auch am Montagmorgen bestand die Verlesung der Anklageschrift zunächst aus einem Zahlenwust, Kontostände, Überweisungen, und neue Kontostände wurden durch Staatsanwalt Dennis Bodenbenner verlesen. Dabei erhielt man wieder Einblicke in das Luxusleben der beiden Hauptangeklagten. Im September 2012 etwa überwiesen sie an ein Autohaus 375 000 Euro. Das war für zwei Porsche Spider – „zur privaten Nutzung aus Anlegergeldern“, wie der Staatsanwalt sagt. Blöd nur, dass der Kontostand zuvor einen Saldo von minus 13.000 Euro aufwies. Also transferierte man mal eben 500 000 Euro von einem anderen Konto, Geld, das weder Stephan S noch Jonas K. gehört habe, sondern dass von gutgläubigen Anlegern in zuvor vollmundig umschriebene Immobilienfonds investiert werden sollte.

Ohne Moos war viel los
Mehr als 151 000 Euro wurde von S&K auch an die Detektei Tudor überwiesen. „Als Honorar für die Überwachung missliebiger früherer Angestellter von S&K“, wie der Staatsanwalt vorliest. Über weitere 477 000 Euro konnte sich die Eintracht freuen.S&K hatte eine Stadionloge gemietet, in der die beiden Unternehmer nebst Familie privat Fußballspiele geschaut und Konzerten gelauscht haben sollen. 35 862 Euro seien für eine Luxusreise nach Las Vegas fällig geworden. Und auch für die Überweisung von 76 000 Euro Gewerbesteuer an die Stadt Frankfurt habe das eigene Konto nicht gereicht, weshalb man wieder Anlegergeld genutzt habe. Staatsanwalt Bodenbenner verliest weitere Ausgabeposten, etwa den Kauf einer Guccitasche im Wert von 1950 Euro, ein Geschenk an Dorothee S., Geschäftsführerin eines Wirtschaftsmagazins. Sie soll weitere dubiose Überweisungen – als Provisionszahlungen – erhalten haben, angeblich laut Berichten des Handelsblattes bis zu 100 000 Euro, verlesen wurden am Montag jedoch kleinere Summen im vier- bis fünfstelligen Bereich.

Malen nach Zahlen
Mit der Aufzählung der Überweisungen hätte es noch ewig weitergehen können. Aber ob die Ersatzrichterin sich der Tatsache bewusst war, dass sie während der recht monotonen Verlesung genau beobachtet wird? Ein Verteidiger des Angeklagten Daniel F. jedenfalls hatte genau hingesehen und einen Antrag gegen sie gestellt, wegen Besorgnis der Befangenheit. „Sein Mandant habe ihn mehrfach darauf hingewiesen, dass die Ersatzrichterin der Hauptverhandlung nicht folgen könne, wenn sie male, ausmale, Striche und Querstriche fertige. So habe sie am vergangenen Verhandlungstag von 10:58 bis 11.12 Uhr auf einem Zettel quadratische Kästchen ausgemalt und am Montag von 9.47 Uhr bis 10.10 Uhr ohne aufzuschauen auf einem mitgebrachten Zettel gleichermaßen agiert und erst um 10.13 Uhr erstmals wieder aufgeschaut. Der Angeklagte befürchte, dass die Richterin nicht da snötige Interesse aufbringe, der Hauptverhandlung zu folgen.

"Es gibt nichts, was es nicht gibt", schüttelt Staatsanwalt Bodenbenner daraufhin nur den Kopf. Vor Wochen hatte sich die Verteidigung noch auf den Richter, die Kammer und die Staatsanwaltschaft gestürzt und diverse – letztlich aber immer abgelehnte – Befangenheitsanträge gestellt, der neueste aber erreichte eine neue Dimension. Diesmal ist nicht mal der Verteidiger von Stephan S. gewillt, anders als immer zuvor, diesen Antrag mitzutragen. "Die Verteidigung des Herrn S. schließt sich nur sinnvollen Anträgen an". Er lehne den Antrag ab. "So einer Anklage kann man doch nur folgen, wenn man Kästchen malt." Fortsetzung folgt. Bis Mitte Dezember könnte die Verlesung der Anklageschrift geschafft sein.


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