Nun ist es soweit: Die hessische Landesregierung will im Streit um ein Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen in Revision gehen. Damit liegt die Entscheidung über den Ausbau des Frankfurter Flughafens beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Dieses entscheidet in letzter Instanz darüber, ob und wie viele Nachtflüge nach dem Ausbau des Frankfurter Flughafens zulässig sind. Mit der Revision wendet sich Verkehrsminister Dieter Posch gegen das Flughafen-Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes. Die Kasseler Richter hatten die vorgesehenen 17 Nachtflüge zwischen 23 Uhr und 5 Uhr für unzulässig erklärt. Die Lärmschutzbedürfnisse der Bevölkerung seien in dem Beschluss unzureichend bewertet, hatten die Richter geurteilt. Außerdem wiesen sie darauf hin, dass der Landtag ein absolutes Nachtflugverbot beschlossen habe. Posch hatte hingegen mehrfach argumentiert, ein Landtagsbeschluss dürfe nicht höher bewertet werden, als das Planungsrecht des Bundes. Mit der gleichen Begründung hatte am Dienstag der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, Jan Mücke (FDP), erklärt, eine Revision des Urteils sei unerlässlich. Die Opposition sieht darin einen Wortbruch, denn die Landesregierung selbst hatte ein absolutes Nachtflugverbot als Voraussetzung für den Ausbau des Frankfurter Flughafens formuliert.