Rauchverbot bleibt

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red /

Die Nichtraucher in Hessen werden sich freuen, denn das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am heutigen Mittwoch einen Eilantrag abgelehnt, der das Nichtraucherschutzgesetz kippen sollte.
Geklagt hatte ein starker Raucher und Stammgast einer Gaststätte, der sich durch das Rauchverbot in seinen Grundrechten eingeschränkt sieht. Nach Ansicht der Karlsruher Richter deswegen jedoch eine vorläufige Einschränkung des seit 1. Oktober vergangenen Jahres geltenden Gesetzes jedoch nicht erforderlich. Denn dem Kläger drohten keine „schweren Nachteile“, wenn er zunächst eine abschließende Entscheidung des Gerichts im Hauptsacheverfahren abwarten müsse. Außerdem werde er bis dahin auch nicht grundsätzlich am Rauchen gehindert. Auch werde er nicht am grundsätzlichen Besuch einer Gaststätte gehindert, nur das Rauchen innerhalb der Gaststätte, eine „einzelne Verhaltensweise" schränke seinen Gaststättenbesuch ein.
Die Klage, die vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes sowie von Gastronomen, die in dem Rauchverbot einen unzulässigen Eingriff in ihre Berufsfreiheit sehen, eingereicht wurde, will das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe noch in diesem Jahr entscheiden.


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