Prozess um Menschenhandel, Zuhälterei und mehr

Schwesta Ewa legt ein Teilgeständnis ab

Favorisieren Teilen Teilen

Vor dem Frankfurter Landgericht hat die Rapperin Schwesta Ewa gestanden, vier junge Frauen im Alter von 17 bis 19 Jahren geschlagen zu haben. Die Musikerin will die Mädchen aber nicht zur Prostitution gezwungen haben.

Nicole Brevoord /

Die Rapperin Schwesta Ewa muss sich vor dem Frankfurter Landgericht verantworten. Die Anklage hat es in sich: Der 32-Jährigen wird vorgeworfen, in der Zeit vom November 2015 bis zum September 2016 junge Frauen, vermutlich Fans im Alter von 17 bis 19 Jahren, angelockt haben und emotional und finanziell gefügig gemacht haben. Mit Kleidung, Kosmetik und anderen Gütern wurden die Mädchen zunächst ausgestattet, die dann diese Leistungen „abarbeiten“ sollten. Die jungen Frauen sollen mit körperlicher Gewalt gefügig gemacht worden sein, und das durch die Prostitution eingenommene Geld soll nicht ordnungsgemäß versteuert worden sein. So sieht es die Staatsanwaltschaft. Dementsprechend wird nun im Verfahren geklärt, ob man der gebürtigen Polin Menschenhandel, ausbeuterische Zuhälterei, Körperverletzung und Steuerhinterziehung anlasten kann. Zumindest in einem Punkt hat es am Donnerstag im Prozess schon ein Teilgeständnis gegeben. Ewa M. gab zu, vier Frauen geschlagen zu haben. Die Frauen hätten sich aber selbst, also freiwillig prostituiert.

Schwesta Ewa hat ihre eigene Vergangenheit im Rotlicht-Milieu in ihren Songs verarbeitet. Am 16. November 2016 wurde sie verhaftet und sitzt seither im Frauenknast in Preungesheim. Wie die Staatsanwaltschaft mitteilt, sei die Ermittlungsakte dick und man habe über einen langen Zeitraum, auch verdeckt, ermittelt. „Der Strafrahmen für Menschenhandel liegt zwischen sechs Monaten und zehn Jahren“, sagt Oberstaatsanwältin Nadja Niesen.


Anzeige
Anzeige

Mehr Stadtleben-News

Anzeige
Anzeige

Ausgeh-Tipps

 
Anzeige
Anzeige

Kalender

Anzeige