Portikus ist rechtens

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red /

Die international renommierte Ausstellungshalle Portikus auf der Maininsel an der Alten Brücke wurde mit Recht gebaut. Nach jahrelangem Streit um die Baugenehmigung des 2006 eröffneten Kunsthauses wies das Frankfurter Verwaltungsgericht nun die Klagen von Anwohnern gegen das Gebäude ab. Sie sind der Ansicht, dass das Bauvorhaben der gültigen Beschlusslage des Stadtparlaments zum Flächennutzungsplan widerspreche, da es im Überschwemmungsgebiet liege. Es kollidiere mit der ökologischen Funktion der Maininsel als Zugvogel- und Wasservogel-Refugium. Außerdem liege eine Verletzung des Rechts der Kläger auf Gesundheit vor, weil aufgrund der nicht realisierten PKW-Abstellplätze sowie des erhöhten Verkehrsaufkommens ihre Wohnruhe gestört sei.


Das Verwaltungsgericht begründete seine Entscheidung damit, dass den Klägern als Mietern kein Abwehrrecht gegen das Bauvorhaben zustehe. Soweit sich die Kläger durch die verschärfte Verkehrssituation in ihrem Grundrecht auf Gesundheit beeinträchtigt fühlten, hätten sie ihre Klagen mit ihren 2-jährigen Erfahrungen mit dem Ausstellungsbetrieb und den etwaig daraus resultierenden Verkehrsbelastungen untermauern müssen.


Foto: Andrea Kroll


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