In Bonames wurden am Donnerstagmorgen mehrere Menschen von einer freilaufenden Bulldogge angegriffen und verletzt. Der Hund war vermutlich in der Nacht ausgesetzt worden; die Polizei konnte das Tier mithilfe von Tasern unter Kontrolle bringen.
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Am Donnerstagmorgen wurden im Nordpark in Bonames zwei Menschen durch eine freilaufende Bulldogge angegriffen und verletzt: Der freilaufende Hund fiel zunächst einen 42-jährigen Radfahrer an und biss ihn in Wade und Gesäß, kurze Zeit später wurde ein weiterer Radfahrer im Alter von 63 Jahren in beide Waden gebissen. Weitere Passanten wurden angegriffen, jedoch nicht verletzt.
Der 42-Jährige rief die Polizei hinzu; diese habe zunächst versucht, das Tier einzufangen, das sei jedoch an der hohen Aggressivität des Hundes gescheitert, heißt es vonseiten der Polizei. Die Eisatzkräfte reagierten dennoch geistesgegenwärtig und machten nicht, wie sonst in solchen Fällen üblich, von ihren Schusswaffen Gebrauch, sondern setzten Taser ein, um den Hund unter Kontrolle zu bringen.
Die Bulldogge wurde inzwischen in ein Tierheim gebracht, am Freitag soll sich ein Tierarzt des Hundes annehmen, der aktuell, den Umständen entsprechend, noch immer sehr aggressiv auf Annäherungsversuche reagiert. Er sei jedoch, soweit erkennbar, „körperlich wohlauf“, teilte die Polizei mit, im Tierheim erhalte er nun die Möglichkeit, sich zu beruhigen.
Aktuell sucht die Polizei nach dem Besitzer oder der Besitzerin, man gehe davon aus, dass die Bulldogge ausgesetzt wurde. Die hinzugezogenen Polizist*innen fanden an einer Parkbank eine durchgebissene Leine; vermutlich war das Tier dort trotz der Kälte in der Nacht zurückgelassen worden und biss schließlich die Leine durch. Bis das Tier ärztlich untersucht werden kann, ist unklar, ob es gechippt ist und sich so der oder die Besitzer*in finden lässt. Sollte die morgige tierärztliche Untersuchung keine solchen Hinweise liefern, will die Polizei ein Foto der Bulldogge veröffentlichen. Die Polizei ermittelt nun wegen gefährlicher Körperverletzung und Verstoß gegen das Tierschutzgesetz gegen den oder die bislang unbekannte*n Hundehalter*in.