Neue Regeln seit Samstag

Frankfurt ist Corona-Hotspot

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Seit Samstag ist Frankfurt Corona-Hotspot. Am Freitag lag die Inzidenz in der Stadt mit 471 den dritten Tag in Folge über dem Hotspot-Schwellenwert von 350. Damit gelten nun in weiten Teilen der Stadt 2G-plus, Maskenpflicht und ein Alkoholverbot.

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Seit Samstag gelten in Frankfurt verschärfte Corona-Regeln. Mit einer Inzidenz von 471,4 lag die Stadt laut Robert-Koch-Institut (RKI) am Freitag den dritten Tage in Folge über dem kritischen Schwellenwert von 350. Am Mittwoch (378,1) hatte Frankfurt diesen Wert erstmals überschritten, am Donnerstag lag die Inzidenz in der Stadt bereits bei 409,2. Damit sei die Inzidenz seit Jahresbeginn um nahezu 50 Prozent gestiegen, wie die Stadt am Donnerstag mitteilte. Man erwarte, dass sich diese Entwicklung auch in den kommenden Tagen fortsetze.

Maskenpflicht in der Innenstadt und auf ausgewählten Straßen

Mit dem Wochenende gelten deshalb in weiten Teilen des Stadtgebiets verschärfte Regeln. So besteht in Einkaufszentren sowie auf bestimmten Straßen und Plätzen eine Maskenpflicht.* Diese gilt beispielsweise in der Innenstadt von der Großen Bockenheimer Straße über die Zeil einschließlich Hauptwache und Konstablerwache bis zum Römerberg. Zudem muss auch auf Teilen der Leipziger Straße, der Berger Straße oder der Königsteiner Straße in Höchst eine medizinische Maske getragen werden. „Nach wie vor ist es wichtig, dass Coronavirus SARS-CoV-2 nicht zu unterschätzen“, erklärt Gesundheitsamtsleiter Peter Tinnemann. „Momentan sehen wir steigende Fallzahlen, die mutmaßlich mit der Omikron-Variante zusammenhängen. Das Tragen einer Maske ist und bleibt ein wirksamer Schutz gegen Ansteckung und ist daher gerade momentan unerlässlich.“

2G-plus in Freizeit- und Kultureinrichtungen

Darüber hinaus gilt für alle Veranstaltungen im öffentlichen Raum mit mehr als zehn Teilnehmenden die 2G-plus-Regel in Innenräumen sowie die 2G-Regel im Freien. Die 2G-plus-Regel gilt auch für Kultureinrichtungen wie Oper, Schauspiel oder Alte Oper sowie Einrichtungen wie der Zoo, der Palmengarten und alle Museen im Stadtgebiet. Komplett schließen müssen Prostitutionsstätten.

Alkoholverbot in weiten Teilen der Stadt

Zudem hat die Stadt für „publikumsträchtige Orte“ ein Alkoholverbot erlassen.* Das gilt unter anderem auf Grünflächen wie im Grüneburgpark, an den Wallanlagen oder am Mainufer. Außerdem davon betroffen sind Straßen und Plätze wie der Opernplatz über Hauptwache und Zeil bis zur Konstablerwache, Römerberg, Paulsplatz und die Neue Altstadt sowie der Liebfrauenberg inklusive Vorplatz zur Kleinmarkthalle. Darüber hinaus gilt das Alkoholverbot auch für die Straßen und Plätze im Bahnhofsviertel, Teile der Berger Straße, Alt-Sachsenhausen, den Schweizer Platz sowie den Südbahnhof und den Bahnhof Höchst inklusive der Vorplätze. Ausgenommen vom Alkoholverbot und der Maskenpflicht ist die Außengastronomie während der Öffnungszeiten der Betriebe.

* Eine vollständige Übersicht über die Straßen und Plätze mit Maskenpflicht oder Alkoholverbot gibt es als Download hier.


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