Nach der Sommerpause ging am Montag der Prozess um den Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke weiter. Verschiedene Anträge von Stephan Ernsts Verteidiger Frank Hannig sorgten dabei für Streit im Gerichtssaal.
Elena Zompi /
Am sechsten Verhandlungstag im Prozess um den Mord an Walter Lübcke ist es zu einem Eklat zwischen dem Hauptangeklagten, Stephan Ernst, und seinem Verteidiger Frank Hannig gekommen. Hannig hatte zu Beginn der Verhandlung mehrere Beweisermittlungsanträge gestellt, die nicht mit seinem Mandanten sowie Ernsts zweitem Verteidiger Mustafa Kaplan abgesprochen waren. In diesen forderte Hannig die Untersuchung eines Einbruchs in das Regierungspräsidium Kassel im Juli 2019. Bei dem Einbruch sollen Akten entwendet worden seien, die Hinweise darauf geben sollen, dass Walter Lübcke an den Windkraft-Firmen seiner Söhne beteiligt gewesen sei. Zudem beantragte Hannig die Vernehmung zweier Arbeitskollegen von Ernst, die sich zum Tatzeitpunkt in der Nähe des Tatortes aufgehalten haben sollen.
Der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel zeigte sich erbost: „Wenn ich solche Anträge höre, muss ich mich ernsthaft fragen, inwiefern Herr Ernst gut verteidigt ist.“ Sagebiels Frage, ob diese Anträge mit dem Hauptangeklagten abgesprochen seien, verneinte Hannig. „Wissen Sie eigentlich, dass Sie Ihrem Mandanten damit schaden? Wollen Sie unbedingt auf eine Mitgliedschaft in einer rechtsterroristischen Vereinigung raus?“, fragte Sagebiel aufgebracht. Es gebe, so Sagebiel, nicht „den Hauch einer Spur“, dass einer der Männer etwas mit der Tat zu tun habe.
Mustafa Kaplan erklärte daraufhin, dass sowohl er als auch sein Mandant Stephan Ernst sich ausdrücklich von Hannigs Anträgen distanzierten. „Mein Mandant will nicht, dass der Getötete sowie seine Familie mit Dreck beworfen werden“, sagte Kaplan. Nach einer kurzen Unterbrechung forderte Kaplan die Entpflichtung von Frank Hannig. Das Vertrauen seines Mandanten in Hannig sei zerstört, erklärte Kaplan. Auf Nachfrage des Vorsitzenden Richters stimmte Stephan Ernst der Forderung zu. Das Gericht will noch am Montag über den Antrag entscheiden; der Prozess wird am Dienstag fortgesetzt.