Koran-Entscheidung ohne dienstrechtliche Folgen

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nicole brevoord /

Sie war sehr umstritten und wurde in allen Medien diskutiert: die Entscheidung der Frankfurter Amtsrichterin, die in einem Scheidungsverfahren auf ein angebliches Züchtigungsrecht des Mannes im marokkanischen Kulturkreis hingewiesen hatte. Damit hatte sie ihre Bedenken gegen eine vorzeitige Scheidung des Ehepaares vor Ablauf des obligatorischen Trennungsjahres begründet, obwohl die Frau Misshandlungen ihres Mannes geschildert hatte. Die Richterin hatte aber der Frau die Ehewohnung zugewiesen und dem Mann untersagt, sich dieser zu nähern.

Nun erklärte das hessische Justizministerium, dass diese Entscheidung nach einer abgeschlossenen eingehenden Untersuchung für die Juristin ohne dienstrechtliche Konsequenzen bleiben wird. Ferner wurde der Richterin bescheinigt, sie habe im Kernbereich richterlicher Unabhängigkeit gearbeitet.

Die Entscheidung der Frankfurterin hatte eine größere Debatte ausgelöst. Insbesondere CDU-Politiker hatten der Richterin vorgeworfen, sie stelle die islamische Rechtsordnung Scharia über die deutschen Gesetze. Die Juristin wurde auf Antrag von einem anderen Gericht für befangen erklärt. Der Verweis auf den Koran fand sich lediglich in einer Entscheidung zur Prozesskostenhilfe, nicht aber in einem Beschluss oder einem Urteil.


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