Kopfüber gehisste Flaggen am Holocaust-Gedenktag

Ermittlungen gegen Polizisten eingestellt

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Vor einer Polizeistation in Schlüchtern wurden die deutsche und die hessische Flagge am Holocaust-Gedenktag falsch herum gehisst. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat die Ermittlungen nun eingestellt, es läge kein Strafbestand vor.

hes /

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat die Ermittlungen gegen vier Polizisten in Schlüchtern eingestellt, da kein Straftatbestand erfüllt sei. Vor der Polizeistation in Schlüchtern (Main-Kinzig-Kreis) waren die Deutschland- und die Hessen-Flagge am 27. Januar, dem Holocaust-Gedenktag, kopfüber gehisst worden. Insgesamt wurde gegen vier Beamte, die sich zu dem Zeitpunkt im Dienst befanden, ermittelt. Ihnen wurde vorgeworfen, die Flaggen für circa zwei Stunden zwar auf Halbmast, aber falsch herum gehisst zu haben. Nun hat die Staatsanwaltschaft festgestellt, dass der Tatbestand der Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole nicht verwirklicht sei. In der Erklärung heißt es, es lasse sich nicht mit der erforderlichen Eindeutigkeit feststellen, dass die Aktion die Verbrechen des Nationalsozialismus leugnen wollte. Eine falsch herum gehisste Flagge könne auch Kapitulation, das Ausrufen des Notstands oder – wie in der Reichsbürger-Szene, eine Ablehnung der Bundesrepublik Deutschland bedeuten.

Die Polizisten hätten ausgesagt, dass es wiederholt zu Straftaten gegen die Polizeistation und Dienstfahrzeuge gekommen sei. Maßnahmen zum Schutz der Polizisten seien ihrer Aussage nach nicht ergriffen worden. Daraus folgerte die Staatsanwaltschaft, dass es nicht auszuschließen sei, dass die Beamten mit der Aktion auf einen „Notstand“ hinweisen wollten. Die Beamten wurden in andere Dienststellen versetzt, disziplinarrechtliche Ermittlungen wurden aufgenommen. Diese laufen noch.

Der Fall hatte für große mediale Aufmerksamkeit gesorgt, denn die hessische Polizei muss sich schon länger mit dem Vorwurf, rechtsextreme Tendenzen in den eigenen Reihen zu haben, auseinandersetzen. Im Dezember vergangenen Jahres wurde bekannt, dass mehrere Beamte des 1. Polizeireviers in Frankfurt fremdenfeindliche und rechtsextremistische Nachrichten ausgetauscht hatten. Kurz darauf drang an die Öffentlichkeit, dass die Frankfurter Anwältin Seda Başay-Yıldız bereits im August ein Drohfax erhalten hatte, in dem sie und ihre Tochter mit dem Tode bedroht wurden. Die darin enthaltenen persönlichen Daten sind über einen Dienstcomputer des ersten Polizeireviers abgerufen worden.


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