Im Prozess der Abgabe von Kirchen und Gemeindezentren geht die Versammlung des Evangelischen Regionalverbands (ERV) heute in die nächste Runde. Nach einem im April getroffenen Beschluss der Vertreter der städtischen Kirchengemeinden, werden zur Stunde die 13 Objekte benannt, die der Überprüfung des verabschiedeten Kriterienkatalogs nicht Stand halten konnten. Das bedeutet zwar nicht automatisch das Aus für die Kirchengebäude. Sie werden jedoch aus der Finanzierung durch den ERV herausgenommen. Grundsätzlich haben alle Gemeinden bis Ende 2010 Zeit, um konkrete Konzepte zum Erhalt ihrer Gebäude zu erstellen, etwa durch Umnutzung, das Abtreten von Flächen oder Kooperationen.
Es soll sich um folgende Objekte handeln: Gutleutkirche, Festeburgkirche, Matthäuskirche, Versöhnungskirche, Dietrich-Bonhoeffer-Kirche, Osterkirche sowie die Gemeindehäuser in der Tucholskystraße, Am Bügel, der Glaubenskirche, der Kollwitzstraße, der Schaumburger Straße, der Hospitalstraße und der Rombergstraße. Die Gemeinde Nieder-Eschbach hat bereits mit Klagen gegen die Beurteilung gedroht. Sie sieht sich ungerecht behandelt. So solle die Flächenberechnung ungenau erfolgt sein, ebenso wie die Veranschlagung von Renovierungskosten. Andere, wie die Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde in der Nordweststadt oder die Regenbogengemeinde in Sossenheim, zeigen sich von der Entscheidung des Ausschusses nicht überrascht und arbeiten bereits an Konzepten für ihre Gebäude.