Kennzeichen-Scan verfassungswidrig

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red /

Der Videoscan von Autokennzeichen, den die Polizei in Hessen und weiteren sechs Bundesländern durchführt, ist nach Auffassung des Kasseler Rechtsprofessors Alexander Roßnagel verfassungswidrig. Einzig die Regelung in Brandenburg sei weitgehend verfassungskonform, heißt es in der vom ADAC in Auftrag gegebenen Untersuchung. Roßnagel kritisiert vor allem, dass die Kontrollen verdeckt und ohne Verdacht durchgeführt würden. ADAC-Vizepräsident Ulrich Klaus Becker befürwortet grundsätzlich den Kennzeichen-Scan. „Deren Einsatz muss aber in Übereinstimmung mit der Verfassung geschehen und darf nicht zur totalen Überwachung führen."

Bei dem Verfahren werden Kennzeichen durch Videokameras erfasst und mit einer Fahndungsdatei abgeglichen.

Foto: flickr/boarderstu


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