Jugendgericht wird 100

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red /

Es gab Zeiten, da war Hessen in der Bekämpfung der Jugendkriminalität wirklich noch vorbildlich und seiner Zeit voraus. Zumindest nach damaligen Gesichtspunkten. Heute feiert das älteste deutsche Jugendgericht in Frankfurt sein 100-jähriges Bestehen.


Am 30. Januar 1908 wurde dort der erste Fall verhandelt, bei dem ein 17-Jähriger Schlosserlehrling einen Verweis erhielt, weil er seinem Meister acht Feilen im Wert von drei Mark gestohlen hatte. Dies zumindest berichteten seinerzeit die „Frankfurter Nachrichten“. Härter traf es ein 13-jähriges Mädchen, das ein Schulheft, einen Riemen und Garn in der Wohnung ihrer Schulfreundin entwendet hatte. Nachdem der Schulrektor sie als „sehr faul und sehr begabt“ eingestuft hatte, musste sie als erzieherische Maßnahme für drei Tage ins Gefängnis. Denn damals lag das Strafmündigkeitsalter noch bei 12 statt heute 14 Jahren. Eine Verfahrensweise übrigens, die bei ewig gestrigen Politikern heute noch als erstrebenswert angesehen wird.


Zum Festakt im Römer, zu dem das Gericht, die Stadt Frankfurt und die Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen geladen hat, spricht der Kriminologe Arthur Kreuzer aus Gießen. Grußworte überbringen Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und ihr hessischer Amtskollege Jürgen Banzer.


Foto: wikipedia


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