Die von Teilen der CDU und der CSU geforderte Verschärfung des Jugendstrafrechts wäre kaum geeignet, kriminelles Verhalten junger Menschen einzuschränken. Dies legt eine Antwort der Bundesregierung auf eine FDP-Anfrage nahe. Derzufolge wurden in den Jahren 2005 und 2006 jeweils rund 20.000 Straftäter zwischen 14 bis 21 Jahren zu Jugendarrest verurteilt. Nach einer Untersuchung des Bundesjustizministeriums werden etwa 78 Prozent nach einer Jugendstrafe wieder straffällig. Demgegenüber liegt die Rückfallquote nach einer zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe bei knapp 60 Prozent. Deshalb sei auch der "erzieherische Nutzen" des vom hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch und der Hamburger CDU verlangten Warnschussarrestes zu bezweifeln, sagt die FDP-Abgeordnete und ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Sie hält auch eine angestrebte Verlängerung der maximalen Haftdauer von zehn auf 15 Jahre für überflüssig, weil schon heute der Strafrahmen so gut wie nie voll ausgeschöpft werde. 2006 wurden gerade einmal 17 Jugendliche und Heranwachsende zu 10 Jahren Jugendstrafe verurteilt. Das entspricht einem Anteil von 0,1 Prozent der Verurteilten. Leutheusser-Schnarrenberger: "Es besteht kein Bedarf, das Jugendstrafrecht zu ändern."