Bei den hessischen Landtagswahlen vom 27. Januar hatte alles seine Richtigkeit. Das bestätigte der Vorsitzende des Wahlprüfungsgerichts, Wolfgang Reimers, der Präsident des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs. Insgesamt habe es nur einige wenige Wahlfehler gegeben, die jedoch keinen Einfluss auf das Ergebnis gehabt hätten. Wie der Einsatz der Wahlcomputer in einzelnen Wahlkreisen zu bewerten sei, könne das Wahlprüfungsgericht allerdings nicht entscheiden, da die Erprobung der Computer auf gesetzlicher Grundlage erfolgt sei. Foto: pixelio