„Hessens gute Zukunft sichern“-Sonderetat

1,2 Milliarden Euro fließen in hessische Kommunen

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Die ersten 30 konkreten Hilfen des im Juni verabschiedeten Sonderetats „Hessens gute Zukunft sichern“ stehen unter Gremienvorbehalt fest. Damit sollen insgesamt 1,2 Milliarden den hessischen Kommunen zugute kommen.

jwe /

Anfang Juni hatte die Hessische Landesregierung mit „Hessens gute Zukunft sichern“ einen Sonderetat in Höhe von zwölf Milliarden Euro angekündigt. Bis zum Jahr 2023 soll der Betrag dabei helfen, die durch die Corona-Krise hervorgerufenen finanziellen und wirtschaftlichen Folgen im Land zu mildern. Neben Schadenbegrenzung gehe es dabei vor allem auch darum, die Wirtschaft anzukurbeln und die Infrastruktur des Landes auszubauen, sagte Finanzminister Michael Boddenberg (CDU) im Juni.

Am 29. Juli soll in einer Sondersitzung mit dem Haushaltsausschuss nun darüber abgestimmt werden, für welche konkreten Hilfen die Landesregierung die zwölf Milliarden Euro in den kommenden drei Jahren einsetzt. Am Mittwoch stellte der hessische Finanzminister Boddenberg dazu 30 konkrete Hilfen im Umfang von 1,2 Milliarden Euro vor. Dabei bedürften Hilfen ab einer Millionen Euro der Zustimmung des Haushaltsausschusses, um das Budgetrecht des Parlaments zu bewahren.

Das Sondervermögen sei „genau die richtige Antwort auf die tiefgreifendste Krise“ seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges, betonte Boddenberg. „Wir starten weitere Hilfen für Hessens Unternehmen und Arbeitsplätze, wir spannen einen Schutzschirm für Auszubildende und investieren noch mehr in die Digitalisierung und das Betreuungsangebot unserer Schulen.“ So sollen 661 Millionen Euro in die hessischen Kommunen fließen, um Verluste bei der Gewerbesteuer aufzufangen. 150 Millionen Euro kommen der Finanzierung von Vertretungslehrkräften zugute, weitere 150 Millionen stehen für die Weiterführung von Unternehmensdarlehen zur Verfügung. Mit zwölf Millionen Euro gehen weitere Finanzhilfen in die Unterstützung von hessischen Studierenden. Drei Millionen Euro sollen dem Schutz vor Gewalt gegen Kinder und Frauen in Krisensituation dienen.

„Im Ergebnis werden alle hessischen Gemeinden von den zusätzlichen Bundes- und Landesmitteln profitieren“, so Boddenberg. Das Verteilungsmodell berücksichtige zum einen „vergangenheitsbezogene Faktoren“ und zum anderen tatsächliche Mindereinnahmen des Jahres 2020. Noch stehe die Einigung über die Verteilung der Gelder unter Gremienvorbehalt.


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