Der Einsatz von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 war verfassungswidrig. Zu diesem Urteil gelangte heute das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Auch in den hessischen Kommunen kam das automatische Stimmerfassungssystem zum Einsatz, unter anderem in Langen. Dort waren allein 20 Geräte im Wert von je 4.500 Euro im Einsatz, die nun verschrottet werden müssen. Die Wahl behält jedoch ihre Gültigkeit, da die Richter keine Hinweise auf Fehler entdecken konnten. Allerdings widerspreche die automatische Erfassung dem Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl. Die Ergebnisse seien nicht überprüfbar.
Die beiden Kläger, die die Wahlcomputer stürzten, kommen aus Hessen: Ulrich Wiesner aus Kronberg im Taunus und sein Vater Joachim Wiesner. Nicht nur bei den vergangenen Bundestagswahlen sondern auch bei den hessischen Landtagswahlen 2008 waren die Geräte im Einsatz. Wegen des anhängigen Verfahrens wurde jedoch zuletzt im Januar auf die technische Unterstützung verzichtet.
Die Piratenpartei Deutschland begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. „Das war ein wichtiger, längst überfälliger Schritt zum Erhalt unserer Demokratie“, kommentiert Ralph Hunderlach, Pressesprecher der Piratenpartei Deutschland. „Die Benutzung von Wahlmaschinen widerspricht dem Prinzip einer freien und geheimen Wahl, da die Ergebnisse für niemanden mehr nachvollziehbar und überprüfbar sind. Manipulationen wären somit nicht aufzudecken und die Glaubwürdigkeit unserer Demokratie würde schweren Schaden nehmen. Wieder einmal hat das Bundesverfassungsgericht schwerwiegende Mängel der Gesetzgeber korrigieren müssen."
Der Einsatz von Wahlcomputern habe nach Aussagen der Piratenpartei in den vergangenen Jahren immer wieder zu Problemen geführt. In den USA seien Wählerstimmen aufgrund von Softwarefehlern verschwunden und in Deutschland sei es Vertretern des "Chaos Computer Clubs" (CCC) gelungen, die Tasteneingaben eines Testgeräts mitzulesen. In den Niederlanden hätten Hacker die Computer dazu gebracht, Schach zu spielen. Bei den hessischen Landtagswahlen seien die Wahlmaschinen vor dem Wahltag teilweise in privaten Haushalten aufbewahrt worden. Sowohl technische als auch Verfahrensmängel hätten so eine geheime und manipulationsfreie Wahl unmöglich gemacht.