Hessen verlangt eine gesetzliche Regelung für anonyme Geburten. Die Möglichkeit der anonymen Geburt sei "ein wichtiger Beitrag zum Lebensschutz", betonte Familienstaatssekretärin Petra Müller-Klepper (CDU) am Dienstag in Wiesbaden. Obwohl dieses Angebot für Mutter und Kind bereits in rund 130 Kliniken bundesweit praktiziert werde, finde diese Hilfe bisher "in einer gesetzlichen Grauzone statt", fügte sie hinzu. Eine bundesrechtliche Regelung sei deshalb dringend notwendig.
Die anonyme Geburt sei kein Patentrezept, um Kindesaussetzungen zu verhindern, sondern ergänzender Teil eines »ganzheitlichen Hilfsangebotes«, sagte Müller-Klepper. "Es geht um Hilfe in einer lebensbedrohlichen Ausnahmesituation für Frauen, die von den üblichen Beratungsangeboten nicht erreicht werden." Die Babyklappe, die ebenfalls ein Baustein im Hilfsangebot darstelle, löse nicht das Problem, dass die Betroffenen teilweise unter menschenunwürdigen Umständen und ohne Hilfe ihr Kind zu Welt bringen würden. Um dies auszuschließen, müssten Möglichkeiten geschaffen werden, dass Geburten anonym in einem Krankenhaus erfolgen können. (ddp/flb/muc)