Hans-Joachim Otto: GEZ-Gebühr abschaffen!

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red /

Der Frankfurter FDP-Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende der FDP-Medienkommission, Hans-Joachim Otto (Foto), äußert sich skeptisch zu den Methoden der Gebühren-Einzugs-Zentrale. Vor allem die Verfahrensweise der „Gebührenbeauftragten“ der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD und ZDF seien kritisch, so Otto: „Den Gebührenfahndern wird eine üppige Provision für jeden überführten ‚Schwarzseher’ gezahlt. Das hilft sicherlich nicht, die oft problematischen Methoden der Fahnder einzuschränken. Ganz im Gegenteil“
Nach Ansicht Ottos sei es fraglich, dass die Gebührenfahnder über keine Berufsausbildung verfügen müssten, so dass praktisch jeder die Tätigkeit ausüben könne. „Je mehr Personen überführt werden, desto mehr Geld verdient man. Da wundert es nicht, wenn die Bürgerinnen und Bürger immer wieder drangsaliert werden und den Fahndern das bei der Suche nach Nichtzahlern dringend notwendige Fingerspitzengefühl und ein bürgerrechtliches Gewissen fehlt. Diese Jagdmethoden auf Schwarzseher müssen beendet werden“, sagte Otto.
Neben den problematischen Methoden der GEZ-Schnüffler seien für einen erheblichen Imageschaden des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems auch die ordnungspolitisch völlig verfehlte Ausweitung der Gebührenpflicht auf internetfähige Computer mitverantwortlich. Seit Januar 2007 werden für die sogenannten Neuartigen Rundfunkempfangsgeräte Gebühren von 5,52 € pro Monat erhoben. Otto selbst hatte eine Anfrage an die Bundesregierung gestellt, aus der hervorgehe, dass die GEZ im letzten Jahr mit der umstrittenen Rundfunkgebühr für PCs gerade einmal vier Millionen Euro zusätzlich eingenommen hat, das sind 0,05 Prozent des gesamten Finanzaufkommens.
Deshalb sei für den Frankfurter Bundestagsabgeordneten die komplette Abschaffung der GEZ und die Einführung einer monatlichen Medienabgabe pro Person in Höhe von ca. 10 Euro die richtige Lösung: „Jeder Bürger, der über ein steuerpflichtiges Einkommen verfügt, würde dann die Abgabe zahlen. Das Finanzamt könnte die Abgabe direkt einziehen und den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten überweisen. Damit würden die Meldepflicht und auch das Schwarzsehen entfallen und alle Bürger wären so in ihrem grundgesetzlich geschützten Rückzugsbereich der privaten Wohnung vor Gebühren-Fahndern geschützt“, so Otto.

Foto: Hans-Joachim Otto


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