In Hamburg musste ein Kindergarten wegen Lärmbelästigung bereits schließen, und auch in Frankfurt zogen Haubesitzer kürzlich wieder gegen eine Kita in der Wolfsgangssstraße vor den Kadi. Die Klagen der Nachbarn wegen Kindergeschrei häufen sich. Die Hessischen Grünen wollen nun gegen die wachsende Zahl der Gerichtsverfahren vorgehen. Die Landtagsfraktion hat heute einen Gesetzentwurf vorgelegt, der solchen Klagen einen Riegel vorschieben soll. „Da es bisher keine gesetzliche Regelung gibt, kann es zu Gerichtsurteilen kommen, durch die die Nutzung von Kindertagesstätten oder –spielplätzen eingeschränkt wird“, so Familienpolitiker Marcus Bocklet bei der Vorstellung des Entwurfs der seiner Fraktion. Kurzgefasst besagt der Entwurf, dass Kinderlärm künftig als unvermeidbar hinzunehmen sein soll – was Rücksichtnahme auf Nachbarn rund um Spielplätze und Kindereinrichtungen nicht ausnimmt. „Selbstverständlich“, so Bocklet, „sind die Kinder so zu erziehen, dass sie Rücksicht auf Nachbarn nehmen.“ Ziel der Grünen ist ein Gesetz zur landesrechtliche Regelung in Sachen Kinderlärm. Auch die schwarz-gelbe Koalition im Landtag hat sich des Themas angenommen – laut Koalitionsvertrag will man unter dem Stichwort „Kinderlachen ist Zukunftsmusik“ eine Bundesratsinitiative einbringen. Das ist den Grünen aber zu wenig – sie pochen auf ein Gesetz, das die Schließung von Kitas und Spielplätzen verhindert. „Das Verhalten der Landesregierung führt zu keiner raschen Lösung, die dringend notwendig wäre. Das Land kann selbst handeln.“ Aktueller Aufhänger für die Diskussion war die Klage der Hausbesitzer aus dem Nordend, dem Ehepaar Graf W. und Gräfin W., die auf Schließung einer Kita neben ihrem Haus in der Wolfsgangstraße geklagt hatten. Beide Parteien wurden aufgefordert, sich außergerichtlich zu einigen, außerdem kam eine Lärmschutzwand zur Sprache - Kosten: 27.00 Euro.