Die Bundespolizei hat den Personenkreis erweitert, der ab sofort das automatisierte Grenzkontrollsystem EasyPASS nutzen kann: Der Service steht jetzt auch Minderjährigen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, zur Verfügung.
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Bei der Grenzkontrolle am Flughafen zeigt man für gewöhnlich seinen Reiosepass oder Ausweis. Damit dieser Prozess weniger personal- und zeitintensiv ist, nutzt die Bundespolizei am Flughafen Frankfurt mit EasyPASS ein automatisiertes Grenzkontrollverfahren. Dazu legt man einfach den Reisepass oder den Personalausweis auf den Dokumentenleser, betritt eine Schleuse und blickt in die Kamera. Das Gerät überprüft die Echtheit und Gültigkeit der Dokumente und sobald das Gesicht mit dem Passbild abgeglichen ist, öffnet sich der Durchgang und der Passagier kann die Passkontrolle passieren.
Das System ist jetzt auch von Minderjährigen, die das 16. Lebensjahr abgeschlossen haben, nutzbar. Im Falle eines minderjährigen EasyPASS-Nutzers öffnet sich die Ausgangstür allerdings nicht automatisch, sondern wird manuell durch die Bundespolizei freigegeben. So soll sichergestellt werden, dass sich Jugendliche nicht ohne Einverständnis der Eltern aus deren Obhut entfernen. Wenn die Erprobungsphase vorüber ist, könnte das erforderliche Mindestalter für das automatisierte Grenzkontrollsystem weiter herabgesetzt werden.
EasyPASS kann von allen Bürgern der Europäischen Union, der EWR-Staaten und der Schweiz genutzt werden. Am Flughafen Frankfurt gibt es insgesamt 14 EasyPASS-Kontrollen mit 66 Spuren, in beiden Terminals befinden sich die Anlagen jeweils gleich neben den herkömmlichen Grenzkontrollen. Darüber hinaus befindet sich im Terminal 2 eine automatisierte Grenzkontrolle mit vier Spuren für die Ausreise von volljährigen Fluggästen aus Australien, Chile, Japan, Kanada, Neuseeland, Singapur, Südkorea, Taiwan, Vatikanstadt, Vereinigte Arabische Emirate und USA.