Zum 1. Januar 2020 treten in Deutschland gleich mehrere neue Gesetze in Kraft. ÖPNV, Kassenbonpflicht, Klimaschutz, Bundesteilhabegesetz: Wir haben die wichtigsten Änderungen zusammengefasst.
ez/rom /
Darüber wurde in diesem Jahr in Hessen besonders viel diskutiert, nun kommt es endlich: Das Seniorenticket.Ab dem 1. Januar 2020 können Seniorinnen und Senioren ab 65 Jahren in ganz Hessen für 365 Euro im Jahr fahren. Das Ticket ist unter der Woche ab 9 Uhr morgens gültig, am Wochenende und Feiertagen ganztägig – und zwar im Gebiet des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV), im Nordhessischen Verkehrsverbund (NVV) und im hessischen Teil des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar (VRN).
Bundesweit aktuell eines der größten Aufreger-Themen: Mit dem Jahresbeginn gilt die Kassenbonpflicht, dann tritt das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ in Kraft. Das heißt, sämtliche Unternehmen in Deutschland müssen jeden Einkauf, jede Stornierung oder Umbuchung elektronisch protokollieren. Damit soll Steuerhinterziehung leichter entdeckt werden. Befürchtet wird jedoch auch eine Ansammlung von Müllbergen und damit eine zusätzliche Belastung der Umwelt. Denn das Thermopapier der Kassenbons kann nicht recycelt werden. Der Handelsverband Deutschland (HDE) kritisiert außerdem, dass Steuerbetrug vor allem durch eine neu Software verhindert wird, die ebenfalls zum 1. Januar 2020 verpflichtend eingeführt wird. Dadurch werde der Kassenbon überflüssig.
Zahlreiche Geschäfte verzichten bereits ganz auf Plastiktüten oder geben sie zumindest nicht mehr kostenfrei mit. Bereits seit 2016 gibt es eine freiwillige Selbstverpflichtung des Handels zur Reduzierung von Plastiktüten, der Verbrauch hat sich seitdem halbiert. Um den Plastikverbrauch weiter zu reduzieren, hat die Bundesregierung ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Die Tüten werden allerdings nicht komplett zum Jahresbeginn verschwinden, geplant ist eine Übergangsfrist von sechs Monaten. Außerdem bleiben weiterhin stabile Plastik-Mehrwegtaschen erlaubt, ebenso wie die dünnen Obst- und Gemüse-Beutel.
Änderungen gibt es auch bei der Reiseplanung: Während die Steuern für Flugtickets ab dem 1. April erhöht werden sollen, plant die Koalition, die Mehrwertsteuer für Bahnfahrten von 19 auf sieben Prozent sinken. Insbesondere Kurzstreckenflüge sollen teurer werden; die Steuererhöhung ist eine Maßnahme, um die gesetzten Klimaziele bis 2030 erreichen zu können. Bahnfahren soll entsprechend attraktiver werden, das günstigste ICE-Ticket soll künftig 17,90 Euro statt wie bisher 19,90 Euro kosten. Die Deutsche Bahn ist echt verpflichtet, diese Manchem durchzuführen, hat aber dennoch bereits zugestimmt. Dem Staat entgehen durch den gesenkten Steuersatz rund 500 Millionen Euro, durch die Erhöhung der Luftverkehrssteuer soll dies ausgeglichen werden. Die Gesetze hierzu müssen noch formuliert und verabschiedet werden.
Reformiert wird auch das Bundesteilhabegesetz (BTHG), das die gleichberechtigte, volle und wirksame Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am politischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben sowie eine selbstbestimmte Lebensführung zum Ziel hat. Das BTHG trat 2017 in Kraft mit dem Plan einer stufenweisen Realisierung bis 2023. Mit jeder Reform werden umfangreiche Änderungen im Recht der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung umgesetzt. Ab 2020 werden die Leistungen der Eingliederungshilfe von Leistungen der Sozialhilfe getrennt, es findet eine Verbesserung in der Erwerbseinkommens- und Barvermögensheranziehung statt und das Partnereinkommen wird nicht mehr berücksichtigt. Durch die Anpassungen erhoffen sich Menschen mit Behinderung klarere Zuständigkeitsregelungen und einen geringeren organisatorischen Aufwand. Kritiker*innen befürchten jedoch eine größere Bevormundung durch Behörden und noch mehr Bürokratie.