43308 Unterschriften waren notwendig gewesen, um gegen die eingeführten Studiengebühren der Landesregierung Verfassungsklage einreichen zu können. Ein Bündnis der hessischen Studierendenvertretungen und Gewerkschaften hat dies geschafft. Und es war gewiss nicht leicht - denn die Bürger mussten die Unterschriften in Anwesenheit zweier Beamten in ihrem Gemeindebüro ableisten, erst dann werden sie als für eine Verfassungsklage gültig angesehen. Juristische Gutachten der Gebührengegner sehen gute Chancen für den Erfolg der Verfassungsklage. Laut hessischer Landesverfassung sind allgemeine Gebühren für Schulbildung nicht erlaubt. nil