Die Frankfurter Anwältin Petra Marwitz war mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen die GEZ-Gebühren auf Computer mit Internetanschluss nicht erfolgreich. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe argumentiert, dass der Rechtsweg zunächst ausgeschöpft werden müsse, damit die Beschwerde angenommen werden könne. Die Prozessbevollmächtigte Marwitz sieht's trotzdem positiv: "Das Gericht zeigt verschiedene Wege auf, wie die Betroffenen sich gegen die Rundfunkgebühr zur Wehr setzen können. Durch die Einreichung der Verfassungsbeschwerde wurden Öffentlichkeit und Politik für das Thema sensibilisiert. Jetzt kommt vermutlich eine Klagewelle auf die Gerichte zu." Die Verfassungsbeschwerde wurde durch zahlreiche Spenden und Unterschriften von Einzelpersonen und Unternehmen finanziert. Im Oktober 2006 kündigten die Ministerpräsidenten eine grundsätzliche Neuordnung der Rundfunkgebühren an.