Flüssigkeitsverbot im Handgepäck bleibt erstmal bestehen

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Seitdem 2006 die umstrittene Sicherheitsvorschrift an den Flughäfen eingeführt worden ist, wiederholen sich die Bilder jeden tag am Frankfurter Flughafen und auch an anderen Airports. Bei den Sicherheitskontrollen wird akribisch untersucht, ob die Passagiere nicht doch mehr Flüssigkeiten im Handgepäck mit sich führen, als offiziell erlaubt. Ein verschließbarer Klarsichtbeutel mit nicht mehr als einem Liter Flüssigkeit, maximal unterteilt in Behälter à 100 Milliliter. Lipgloss und Mascara gelten demnach ebenfalls als Flüssigkeit und der Zweifel liegt nah, ob derartige Regulierungen tatsächlich für mehr Sicherheit im Luftverkehr sorgen. Vor drei Jahren gab es Erkenntnisse der britischen Sicherheitsbehörden, wonach Terrorverdächtige im Sommer 2006 Anschläge mit Flüssigsprengstoff auf Transatlantikflüge planten. Seither gibt es die Vorschrift, die immer umstritten war. Die vor wenigen Monaten gemachten Versprechen, die Vorschriften könnten bald gelockert werden, werden jedoch nicht einzuhalten sein. Im Gegenteil: Beim EU-Verkehrsministertreffen in Luxemburg zeichnete sich am Freitag Zustimmung dazu ab, die umstrittene Sicherheitsvorschrift über den 30. April 2010 hinaus auszudehnen. Es stünden bislang keine Alternativen bereit, um Anschläge mit Flüssigsprengstoff zu verhindern, so die schwedische Verkehrsministerin Asa Torstensson. Der Verkehrskommissar Antonio Tajani will hingegen den Flughäfen eine Frist bis Ende April 2014 setzen, um neue Kontrollgeräte zur Entdeckung von Flüssigsprengstoffen einzuführen. Große Flughäfen sollen nach den Vorstellungen Tajanis diese Geräte schon im April 2012 einführen und damit die strengen Mengenbeschränkungen für Flüssigkeiten im Handgepäck abschaffen. Die Bundesregierung will nicht für weitere Verwirrung sorgen und besteht daher darauf, erst die Vorschriften zu lockern, wenn die neue Sicherheitstechnik flächendeckend zur Verfügung steht. Ein Streitpunkt ist auch eine etwaige Lockerung für Duty-Free-Getränke aus Drittländern. Kauft ein Tourist etwa im Duty-Free-Shop in Singapur eine Flasche Whisky, fliegt anschließend über Frankfurt in ein weiteres europäisches Land, dann muss er damit rechnen, dass in Frankfurt der Alkohol weggeschüttet wird, weil die Sicherheitskontrollen im Abflugland nicht anerkannt werden.


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