Nach Angaben des hessischen Umweltministeriums hat das Feinstaub-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts keine Bedeutung für Hessen. „Frankfurt, Kassel und Darmstadt haben bereits Aktionspläne“, so Ministeriumssprecher Torsten Volkert. Das Urteil gelte nur, wenn es keine Aktionspläne gebe und die Grenzwerte mindestens an 35 Tagen im Jahr überschritten würden. Allerdings werde das Lastwagen- Durchfahrverbot in Darmstadt unbefristet verlängert. Die Umweltzone, die von der Stadt Frankfurt beantragt worden war, werde zurzeit vom Landesamt für Umweltschutz und Geologie geprüft. In den Jahren 2005 und 2006 waren in Frankfurt die Grenzwerte jeweils an mehr als 35 Tagen überschritten worden. In diesem Jahr war dies erst an acht Tagen der Fall. Text: JS, Foto: Pixelio