Die hessische Landesregierung hat eine Gesetzerneuerung vorgestellt, mit der das Nichtraucherschutzgesetz in Gaststätten gelockert werden soll. Das Rauchen in Gaststätten mit nur einem Raum, ist schon seit einem Jahr bedingt gestattet, weil sich Wirte mit kleineren Kneipen beschwerten, sie wären benachteiligt. Das Nichtraucherschutzgesetz würde ihnen das Geschäft vermiesen. Nach Empfehlung des Sozialministeriums wurde 2008 das Rauchen in bestimmten Räumen gestattet, jedoch mussten die Kneipen dafür kleiner als 75 Quadratmeter sein. Außerdem war es Minderjährigen nicht gestattet, das Raucherlokal zu betreten. Aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts muss das Gesetz nun noch ein Stück weiter gelockert werden. Noch in diesem Jahr müssen Regelungen abgeschafft werden, die das Rauchen in allen Lokalen komplett verbieten, oder das Rauchen in Einraumkneipen einschränken. Für diese Variante haben sich die Regierungsfraktionen der CDU und FDP ausgesprochen. Vor allem bei geschlossenen Gesellschaften soll in Zukunft geraucht werden dürfen. Auch in Festzelten darf künftig wieder geraucht werden, allerdings nur über drei Wochen. Die Grünen kritisieren die Gesetzesänderung. Sie behaupten, dass die CDU vor der FDP eingeknickt sei. Mit dieser neuen Regelung habe man sich ganz von einem konsequenten Nichtraucherschutz verabschiedet.