Wenn am 27. Januar 2008 in Hessen ein neuer Landtag gewählt wird, sollen vermehrt Wahlcomputer eingesetzt werden. Durch die elektronischen Wahlgeräte werde die Stimmenauswertung vereinfacht und führe schneller zu Ergebnissen, so ein Minsteriumssprecher in Wiesbaden. Städte, Landkreise und Gemeinden sollen für den Einsatz verantwortlich sein und müssen die Wahlhelfer im Umgang mit den Geräten entsprechend ausbilden, um einen Missbrauch zu verhindern.
Trotz angeblicher Hacker-Erfolge gegen Wahlcomputer sieht das hessische Innenministerium keine Probleme für den Einsatz der Geräte. Experten vom Chaos Computer Club (CCC) hatten zuvor den unzulänglichen Schutz von Wahlcomputern kritisiert. Zum angeblichen Beweis knackte der CCC binnen Minuten ein Gerät der niederländischen Firma NEDAP und installierte darauf ein Schachspiel.
Nach Angaben des CCC sei es mit geringem Aufwand möglich, "eine praxistaugliche manipulierte Wahlsoftware zu erstellen, die keinerlei äußere, erkennbare Merkmale der Manipulation aufweist". Die verwendeten Siegel und Schlösser könnten keinem professionellen Manipulationsversuch widerstehen. Auf diese Weise könnte die Stimmabgabe so verändert werden, dass ein späterer Nachweis unmöglich sei.
Zu diesen Vorwurf hieß es aus dem hessischen Innenministerium, dass am Wahltag für solche Manipulationen nicht genügend Zeit bleibe. Außerdem seien die Wahlcomputer geprüft und vom Bundesinnenministerium freigegeben.
Derzeit wird vor dem Bundesverfassungsgericht eine Wahlprüfungsbeschwerde (AZ 2 BvC 3/07) geprüft, die sich mit dem Einsatz der Geräte bei der Bundestagswahl 2006 beschäftigt. Allerdings wird das Ergebnis nicht vor der hessischen Landtagswahl im nächsten Januar vorliegen.