Einer geht noch …

Hessen verbietet Flatrate-Partys

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Einmal Eintritt zahlen und dafür so viel Alkohol trinken bis die Leber kollabiert? Nicht mehr in Hessen. Die Landesregierung hat die sogenannten Flatrate-Partys verboten. Ein Verstoß kann teuer werden.

red /

Mit bis zu 10.000 Euro Strafe müssen Veranstalter künftig rechnen, die Flatrate-Partys anbieten. Nachdem in den vergangenen Jahren immer wieder Vorfälle in den Fokus der Öffentlichkeit gerieten, bei denen sich Minderjährige oder junge Erwachsene bis zur Bewusstlosigkeit betranken, wurde das Land nun aktiv. Einmal Eintritt zahlen und Trinken bis zum Abwinken wird es demnach nicht mehr geben. Die Veranstalter kämen bei solchen Angeboten ihrer Aufsichtspflicht beim Ausschank nicht ausreichend nach, meint die Landesregierung. Ebenso sollen Wirte gezwungen werden, mehr darauf achten, welcher ihrer Gäste schon zu betrunken ist, um weitere Getränke bestellen zu dürfen.

Das Geschäft erleichtert hat die Regierung hingegen den Straußenwirtschaften, die nun auch warme Speisen anbieten dürfen und keiner Sitzplatzbeschränkung mehr unterliegen. Wer neu im Gewerbe ist, und Alkohol gewerblich ausschenken möchte, muss dafür keine Genehmigung mehr einholen, sondern sein Gewerbe lediglich sechs Wochen vorher anmelden. Die Hygiene-Untersuchung folge erst nach der Eröffnung. Die hessische Regierung baut nach eigener Überzeugung mit den neuen Regelungen Bürokratie ab.


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