Mit zwei kleinen Weinflaschen im Handgepäck freute sich ein 67-jähriger Passagier aus Baden-Württemberg schon auf seinen Flug nach Bangkok, doch am Ende blieb er betrunken mit einer saftigen Rechnung am Boden.
Nicole Brevoord /
Den Schwaben sagt man gemeinhin eine gewisse Sparsamkeit nach, umso dramatischer muss das folgende Erlebnis für einen 67-Jährigen gewesen sein. Es hätte alles so schön sein können: Der Mann wollte in der vergangenen Woche nach Thailand fliegen und hatte es sich richtig schön machen wollen, mit zwei kleinen Weinflaschen im Gepäck. Doch bei der Handgepäckskontrolle kam er damit nicht durch. Zwar handelte es sich insgesamt nur um einen Liter Flüssigkeit, der aber auf zwei Flaschen und nicht wie vorgeschrieben auf maximal 100 Milliliter-Behältnisse verteilt war. Wie die Bundespolizei mitteilt, war der Reisende aber nicht bereit auf den „teuren Tropfen“ zu verzichten und ihn, wie die Luftsicherheitsassistenten forderten, im Müll zu entsorgen. Also sah es der Flugreisende ganz pragmatisch und trank den Wein vor der Kontrolle einfach aus. Man darf ja nichts verkommen lassen.
Jetzt hätte alles seinen geregelten Gang gehen können, aber bis der 67-Jährige endlich am Flugsteig ankam, machte sich der Alkohol bemerkbar, so dass die Fluggesellschaft die Beförderung des betrunkenen Passagiers aus Sicherheitsgründen ablehnte. Man denkt, schlimmer geht es nicht mehr, aber doch: Der blaue Weinliebhaber suchte wohl eine Toilette als er eine Nottaste betätigte und eine verschlossene Sicherheitstür öffnete. Dadurch hätte der Mann das Rollfeld betreten können, was Mitarbeiter des Flughafenschutzdienstes gerade noch verhinderten. Das Ganze ist eine Ordnungswidrigkeit, um die sich die Bundespolizei kümmerte. Der sich als unkooperativ erweisende Schwabe wurde zur Dienststelle mitgenommen und es gab eine entsprechende Anzeige.
Mit seinen 0,96 Promille musste sich der Mann erstmal drei Stunden auf der Wache ausnüchtern, um gefahrlos heimzukommen. Dafür fragte er die Polizisten nach einem Taxistand, wurde aber darauf hingewiesen, dass so eine Taxifahrt zu seinem Heimatort doch recht teuer sei und er doch lieber mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren solle. Darauf der Schwabe: "Ich habe heute schon so viel Geld in den Sand gesetzt, da spielen die Taxikosten jetzt auch keine Rolle mehr." Er hat Recht, denn ihm droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro, ganz zu schweigen von den entgangenen Urlaubsfreuden.