Ermittlungsbehörden sind in zwölf Bundesländern gegen 40 Personen vorgegangen, die im Internet gegen den ermordeten Walter Lübcke gehetzt haben sollen.
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Im Fall des ermordeten Kassler Regierungspräsidenten Walter Lübcke sind Polizei und Staatsanwaltschaft in einer bundesweiten Aktion gegen 40 Personen vorgegangen, denen Onlinehetze vorgeworfen wird. Die Beschuldigten stehen im Verdacht, in verschiedenen sozialen Netzwerken strafrechtlich relevante Äußerungen zu dem vor einem Jahr getöteten CDU-Politiker Walter Lübcke im Netz veröffentlicht zu haben.
In diesem Zusammenhang wurden in insgesamt zwölf Bundesländern Durchsuchungen und Vernehmungen durchgeführt. In Hessen richten sich die Ermittlungen gegen fünf Männer und eine Frau im Alter von 25 bis 62 Jahren aus den Landkreisen Werra-Meißner-Kreis, Kassel, Gießen, Marburg, Darmstadt, Darmstadt-Dieburg. Alle sechs Personen stehen unter dem Verdacht, Straftaten begangen zu haben, darunter die öffentliche Aufforderung zu Straftaten, die Billigung von Straftaten und das Verunglimpfen des Andenkens Verstorbener.
Die Ermittlungen laufen seit Mitte September vergangenen Jahres, wie die Staatsanwaltschaft Frankfurt mitteilte. Dabei seien in den vergangenen Monaten zahlreiche Kommentare gesichert, einer strafrechtlichen Bewertung unterzogen und Ermittlungen zu den Verursachern der als strafbar einzuordnenden Äußerungen getätigt worden.
Prozessbeginn Mitte Juni
Am 16. Juni beginnt der Prozess gegen Walter Lübckes mutmaßlichen Mörder Stephan E. und dessen mutmaßlichen Unterstützer Markus H. vor dem Oberlandesgericht Frankfurt. Walter Lübckes Familie teilte bei der Anklageerhebung im April mit, in dem Verfahren als Nebenklägerin auftreten zu wollen. In einer Stellungnahme der Familie heißt es: „Als Familie sind wir geeint im festen Glauben daran, dass Hass und Gewalt keinen Platz in unserer Gesellschaft haben dürfen.“ Auch Ahmad E., den Stephan E. 2016 mit einem Messer angegriffen haben soll, wird als Nebenkläger auftreten.