Demonstrationen trotz Verbot

Polizei muss mehrere „Querdenken“-Ersatzversammlungen auflösen

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Trotz des Verbots der Stadt zog es am Samstag einige „Querdenker“ nach Frankfurt. Die Polizei musste mehrere Ersatzversammlungen auflösen und mehrfach „Querdenker“ und Gegendemonstrierende voneinander trennen.

red /

In Frankfurt kam es am Samstag es zu mehreren, kleineren „Querdenker“-Kundgebungen; das Bündnis „Querdenken69“ hatte trotz des Verbots der Stadt weiterhin dazu aufgerufen, an diesem Tag nach Frankfurt zu kommen. Am Freitag hatte auch das Verwaltungsgericht Frankfurt mitgeteilt, dass das von der Stadt Frankfurt verfügte Verbot der „Querdenken“-Demonstration rechtmäßig, am Samstag kam zudem die Bestätigung des Bundesverfassungsgericht.

An verschiedenen Orten in Frankfurt – darunter am Merianplatz, Friedberger Platz und vor dem Gebäude des Hessischen Rundfunks – habe die Polizei nach eigenen Angaben Versammlungen auflösen müssen, die der verbotenen „Querdenken69“-Demonstration zuzurechnen waren. Für Samstag waren auch mehrere Gegendemonstrationen angemeldet. Wie ein Polizeisprecher mitteilte, habe man stets versucht, die beiden Lager voneinander zu trennen. Trotzdem seien immer wieder „Querdenker“ und Gegendemonstrierende aufeinandergetroffen.

Besonders am Nachmittag sei es zu mehreren brenzligen Situationen bei Aufeinandertreffen der Gruppen gekommen. Am Schweizer Platz und Opernplatz habe die Polizei nach eigener Aussage „einfache körperliche Gewalt, Pfefferspray sowie den Schlagstock“ einsetzen müssen, um die Gruppierungen voneinander zu trennen. An der Hauptwache mussten die Einsatzkräfte mit einem Wasserwerfer drohen, um die „Querdenken“-Ersatzversammlung aufzulösen.




© Bernd Kammerer

Am Abend haben sich laut Polizei noch etwa 30 „Querdenker“ am Römer versammelt. Auch dort verließen einige Personen nach mehrfacher Aufforderung den Platz nicht eigenständig. Der Platz musste schließlich geräumt werden.

Insgesamt wurden 19 Strafanzeigen aufgenommen und sechs Personen verhaftet. Verstöße gegen die Hygienevorschriften habe es bei beiden Gruppierungen gegeben. Es wurden 108 Ordnungswidrigkeiten, die im Zusammenhang mit der Corona-Verordnung stehen, registriert.


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