Das ändert sich 2009

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red /

Deutschland – das Land der Bürokratie, Gesetzesregelungen und Verordnungen. Ein Grund, weshalb die meisten Bürger nicht wissen wie das System funktioniert, ist sicherlich, weil es so viele von diesen Reglementierungen gibt. Ein weiterer Grund ist aber auch, dass ständig neue hinzukommen und sich die bestehenden immerzu verändern. Wir haben deshalb die wichtigsten Änderungen zusammengestellt, die im Jahr 2009 auf die Deutschen warten. Heute: Krankenkasse und Arbeit

KRANKENKASSE

Gesundheitssystem: Alle gesetzlichen Krankenkassen berechnen ab 2009 einen einheitlichen Beitragssatz von 15,5 Prozent. Dieser Satz gilt auch für Rentner. Der ermäßigte Beitragssatz beträgt künftig 14,9 Prozent. Mit dem neuen Satz müssen rund neun von zehn Versicherten mit höheren Belastungen rechnen. Die so genannte Beitragsbemessungsgrenze wird ab 2009 auf 3675 Euro im Monat beziehungsweise 44.100 Euro im Jahr angehoben. Ein Wechsel von einer privaten Krankenversicherung zur anderen soll erleichtert werden. Ab dem 01.01.2009 können Alterungsrückstellungen mitgenommen werden, was bisher nicht möglich war. Allerdings kann man nur Alterungsrückstellungen in Höhe des Basistarifs in die neue Privatkasse mitnehmen.

ARBEIT

Arbeitslosenversicherung: Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung wird am 1. Januar 2009 von bisher 3,3 auf 2,8 Prozent reduziert.

Arbeitslosengeld für Selbstständige: Selbstständige können Arbeitslosengeld ab 2009 auf zwei Arten erwerben. Zum einen durch eine sozialversicherungspflichtige unselbstständige Beschäftigung, bei der ausreichend Versicherungszeiten vorliegen. Die Höhe des Arbeitslosengeldes wird in diesem Fall auf Basis des Einkommens aus der unselbstständigen Beschäftigung errechnet. Zum anderen besteht die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung. In diesem Fall haben Selbstständige die Wahl zwischen drei verschiedenen monatlichen Beitragshöhen, die auf Basis der Berechnungen von 2008 etwa bei 70, 140 und 206 Euro liegen. Entsprechend läge das monatliche Arbeitslosengeld dann bei rund 550, 870 beziehungsweise 1.200 Euro.

Kurzarbeitergeld: Die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld wird befristet für ein Jahr von bislang zwölf auf 18 Monate verlängert.

Handwerkerkosten besser absetzbar: Handwerkerleistungen bei Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen können besser abgesetzt werden. Hierfür wird der gesetzliche Steuerbonus von derzeit 600 Euro auf 1.200 Euro verdoppelt. Dadurch soll die Auftragslage im Handwerk gestärkt werden. Außerdem sollen Handwerksbetriebe, vor allem im Baubereich, durch das Fordersicherungsgesetz ihre Zahlungsansprüche gegenüber Kunden zukünftig leichter als bisher durchsetzen können.

Haushaltshilfen werden gefördert: Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern, können Haushaltshilfen ab 2009 stärker als bisher von der Steuer abgesetzt werden. Konkret mindert sich die Steuerlast um bis zu 20 Prozent auf maximal 4.000 Euro im Jahr. Bei einer 400-Euro-Kraft liegt der Maximalbetrag bei 510 Euro.

Recht auf Hauptschulabschluss: Künftig hat jeder Arbeitslose einen Rechtsanspruch, den Hauptschulabschluss auf Kosten der Bundesagentur für Arbeit nachzuholen. Etwa acht Prozent eines Jahrgangs machen derzeit keinen Schulabschluss.
Zusammengestellt von Günther Michels, Foto: Pixelio


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