Trotz der vergangenen Niederlagen vor hessischen Gerichten verlangt die Landesregierung, das die Studierenden auch weiterhin ihre Gebühren von 500 Euro im Semester zahlen. Wissenschaftsminister Udo Corts (CDU) wies den Vorwurf der SPD zurück, die Gebühren seien von den Gerichten für verfassungswidrig erklärt worden. Darüber, so Corts, befinde endgültig der Staatsgerichtshof im kommenden Jahr. Bei einer gerichtlichen NIederlage bekämen die Studierenden ihr Geld dann zurück. Den Unis hatte Corts bereits zugesichert, für die ausgegebenen Gebühren zu bürgen.