Corona-Pandemie

Weitgreifende Lockerungen zum Frühlingsanfang geplant

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Am Mittwoch beraten Bund und Länder erneut über die Corona-Maßnahmen in Deutschland. Laut einer Beschlussvorlage, die mehreren Medien vorliegt, könnte es dabei gleich in mehreren Bereichen stufenweise deutliche Lockerungen geben.

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Bei der Ministerpräsidentenkonferenz am Mittwoch könnten weitgreifende Lockerungen der Corona-Maßnahmen in Deutschland beschlossen werden. Wie aus einer Beschlussvorlage, die mehreren Medien vorliegt, hervorgehe, sollen bis zum Frühlingsbeginn „die weitreichenden Einschränkungen des gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens“ zurückgenommen werden. Medienberichten zufolge sollen die Lockerungen schrittweise erfolgen.

Demnach soll im ersten Schritt bundesweit die 2G-Regelung im Einzelhandel fallen. In einigen Bundesländern, unter anderem in Hessen, waren diese Zugangsbeschränkungen schon in den vergangenen Wochen gekippt worden. Zudem soll laut Beschlussvorlage die Personenzahl bei privaten Treffen zwischen Geimpften und Genesenen hochgesetzt werden. Im Gespräch soll eine Beschränkung von 20 Personen sein, diese Zahl soll am Mittwoch allerdings noch diskutiert werden. Für Ungeimpfte sollen die aktuellen Kontaktbeschränkungen zunächst bestehen bleiben.

Zahlen, die ebenfalls noch diskutiert werden müssen, sind die Teilnehmerkapazitäten bei Großveranstaltungen. Laut Medienberichten sollen diese mit der zweiten Lockerungsstufe ab dem 4. März hochgesetzt werden. Beraten wird am Mittwoch voraussichtlich über eine Auslastung von 40 Prozent, maximal jedoch 4000 Personen im Innenbereich sowie 60 Prozent und maximal 25 000 Teilnehmenden bei Freiluft-Veranstaltungen. Ebenfalls Teil der zweiten Lockerungsstufe sollen Gastronomie, Hotels und Clubs sein. In Restaurants soll demnach die 2G-plus-Regelung durch die 3G-Regelung ersetzt werden. Clubs können voraussichtlich ab dem 4. März wieder öffnen, dort soll dann allerdings 2G-plus gelten.

In der dritten Stufen sollen dann ab dem kalendarischen Frühlingsanfang am 20. März „alle tiefgreifenden Schutzmaßnahmen“ entfallen, darunter auch die Homeoffice-Pflicht. Arbeitgeber könnten allerdings laut Medienberichten weiter Homeoffice anbieten, wenn es – beispielsweise in Großraumbüros – dem Infektionsschutz diene. Weiter bestehen bleiben sollen die sogenannten „Basisschutzmaßnahmen“, wie die Maskenpflicht in Innenräumen oder Bussen und Bahnen. Dafür soll der Bundestag laut Beschlussvorlage eine rechtliche Grundlage schaffen. Auch zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht sollen sich Bund und Länder in der Vorlage äußern, demnach soll ein Betretungsverbot für Ungeimpfte wohl die letzte Stufe in der Umsetzung der Impfpflicht sein. Laut der Agentur Reuters soll die Beschlussvorlage bisher nur mit einigen Bundesländern abgestimmt sein.


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