Corona-Lockerungen

Zurück zum normalen Mannschafts- und Schulsport

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Ab 1. August dürfen Veranstaltungen im Schul- und Mannschaftssport wieder unter normalen Bedingungen stattfinden. Das teilte die Hessische Landesregierung am Donnerstag mit. Zuletzt waren Kontaktsportarten nur mit maximal zehn Personen möglich.

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Aufgrund der positiven Entwicklung hinsichtlich der Corona-Pandemie in Hessen treten ab 1. August weitere Lockerungen in Kraft. Das teilte die Hessische Landesregierung am Donnerstag mit. Ab August sollen dann Mannschaftssportarten im Amateurbereich wieder unter normalen Bedingungen stattfinden können, das gleiche betreffe auch den Schulsport, so das Innenministerium. Dabei bleibe jedoch wichtig, dass die Hygienevorschriften weiterhin beachtet würden. Insbesondere beim Zugang zu den Sportstätten sollten Warteschlangen vermieden werden. Zuletzt waren Kontaktsportarten nur mit maximal zehn Personen möglich.

Die beschlossenen Lockerungen seien eine gute Nachricht für alle Sportlerinnen und Sportler sowie die Schülerinnen und Schüler in Hessen, so Innen- und Sportminister Peter Beuth und Kultusminister Alexander Lorz (beide CDU). „Mit der Freigabe der Personenzahl ist jetzt Kontaktsport in allen Mannschaftssportarten sowie im Schulunterricht ohne Einschränkungen wieder möglich.“

Im Hinblick auf den Mannschaftssport wolle man den Vereinen damit die Möglichkeit geben, sich auf den kommenden Saisonstart vorzubereiten und den Sportlerinnen und Sportlern so eine gemeinsame Motivation zu liefern. Auch Kinder und Jugendliche, die nun endlich wieder zusammen mit ihren Mitspielerinnen und Mitspielern ins Mannschaftstraining gehen könnten, würden davon profitieren, so Beuth. Damit könne der Sport nun auch wieder „in vollem Umfang seine verbindende und integrative Kraft zur Geltung bringen.“

Neben den Vereinen dürfen laut Lorz auch die Schulen nach den Sommerferien wieder zum geregelten Sportunterricht zurückkehren – in allen Schulformen und in allen Jahrgangsstufen. Lediglich überörtliche schulsportliche Wettbewerbe dürften im ersten Schulhalbjahr noch nicht stattfinden. Auch der Musikunterricht könne wieder stattfinden; das gemeinsame Singen dürfte jedoch bis auf weiteres nur im Freien stattfinden.


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