In Kindertagesstätten und -horten soll ab dem 2. Juni wieder ein eingeschränkter Regelbetrieb beginnen. Dafür hat das Land Hessen am Mittwoch einen zwölfseitigen Hygieneplan für die Kommunen vorgelegt.
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Ab dem 2. Juni soll in Hessen wieder ein eingeschränkte Regelbetrieb in Kindertagesstätten und -horten aufgenommen werden. Um die Infektionsgefahr während der Corona-Pandemie möglichst gering zu halten, hat das hessische Gesundheits- und Sozialministerium nun eine Hygieneanleitung für die Wiederaufnahme des Betriebs veröffentlicht. Die Träger der Kindertageseinrichtungen seien dazu angehalten, ihre Hygienekonzepte sowie die Organisation des Betriebes der Tageseinrichtungen an die besonderen Bedingungen der Pandemie anzupassen. „Da bei Kindern unter sechs Jahren nicht durchgehend zu erwarten ist, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern untereinander gewahrt ist und die pädagogische Betreuung auch körpernahe Interaktion beinhalten kann, sind bei der Betreuung von Kindern besondere Schutz- und Hygieneregeln zu beachten“, heißt es in dem Schreiben.
Dennoch soll auch bei Kindern versucht werden, beispielsweise bei der Einnahme von Mahlzeiten, den Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Darüber hinaus gelten die bekannten Hygienemaßnahmen wie Hände waschen, die Beachtung der Husten- und Niesetikette und die Benutzung von Desinfektionsmitteln. In der zwölfseitigen Anleitung ist zudem vermerkt, dass eine entsprechende Hygieneroutine zum pädagogischen Auftrag des Personals gehöre und mit den Kindern spielerisch durchzuführen sei.
Allgemein soll die abwechselnde Nutzung von Gruppenräumen durch mehrere Gruppen vermieden werden. Sportliche Betätigungen sowie Singen oder Sprechübungen im Innenbereich sollen ebenfalls vermieden werden.