Die Polizei Frankfurt stand in der Vergangenheit mehrmals wegen Vorwürfen rechtsextremistischer Tendenzen im Mittelpunkt. Nun wurde der nächste Skandal bekannt: Nach einer privaten Feier haben zwei Polizisten an die Haustür eines Gefährders uriniert.
Elena Zompi /
Nach den etlichen Vorwürfen rechtsextremistischer Tendenzen innerhalb der Frankfurter Polizei gibt es nun den nächsten Skandal: Ende Januar haben sich sechs Beamte nach einer privaten Feier, anlässlich der Verabschiedung von zwei Kollegen, zu dem Haus eines Gefährders begeben, zwei von ihnen urinierten an die Haustür. Der Vorfall wurde allerdings erst jetzt bekannt, nachdem eine Journalistin der Bild-Zeitung vergangenen Sonntag bei der Polizei nachgefragt hatte.
Die Vorwürfe bestätigten sich recht schnell, wie Polizeipressesprecher Alexander Kießling berichtet. Die fünf Polizisten und eine Polizistin wurden noch am darauffolgenden Werktag in andere Dienststellen versetzt, so der Sprecher. Gegen sie wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Zudem laufen Ermittlungen wegen Geheimnisverrats, da noch nicht feststeht, ob die Vorfälle von interner Seite aus an die Bild herangetragen wurden.
Drohbriefe an Anwältin
Der Vorfall reiht sich in eine Serie von Skandalen der Frankfurter Polizei ein. Im Dezember vergangenen Jahres stellte sich heraus, dass sich mehrere Beamte des 1. Polizeireviers rechtsextremistische Bilder, Videos und Texte über einen Messengerdienst zugeschickt haben. Der eingeschaltete Staatsschutz nahm daraufhin die Ermittlungen wegen Volksverhetzung und „Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ auf. Eine Woche später dann der nächste Skandal: Die beschuldigten Beamten stehen im Verdacht, an einem Drohschreiben an die Frankfurter Anwältin Seda Basay-Yildiz beteiligt gewesen zu sein. Die Anwältin hat bereits im August 2018 ein Fax erhalten, in dem sie und ihre Tochter massiv bedroht wurden und welches mit „NSU 2.0“ unterschrieben wurde. Durch die Anzeige von Basay-Yildiz wurde der Inhalt des Gruppenchats bekannt. Die persönlichen Daten der Anwältin wurden vom Server des 1. Polizeireviers aus der Polizeidatenbank abgerufen – ohne, dass ein konkreter Anlass erkennbar war.
Ende Februar sorgte ein weiterer Fall für Aufmerksamkeit: In der Stadt Schlüchtern im Main-Kinzig-Kreis wurden die deutsche und die hessische Flagge vor einer Polizeistation falsch herum gehisst. Der Vorfall ereignete sich am 27. Januar, dem internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust. Die Staatsanwaltschaft teilte jedoch mit, dass sich nicht mit der erforderlichen Eindeutigkeit feststellen lasse, dass die Aktion die Verbrechen des Nationalsozialismus leugnen wollte. Eine falsch herum gehisste Flagge könne auch Kapitulation, das Ausrufen des Notstands oder – wie in der Reichsbürger-Szene – eine Ablehnung der Bundesrepublik Deutschland bedeuten. Die Polizisten hätten ausgesagt, dass es wiederholt zu Straftaten gegen die Polizeistation und Dienstfahrzeuge gekommen sei. Maßnahmen zum Schutz der Polizisten seien ihrer Aussage nach nicht ergriffen worden. Daraus folgerte die Staatsanwaltschaft, dass es nicht auszuschließen sei, dass die Beamten mit der Aktion auf einen „Notstand“ hinweisen wollten. Die Beamten wurden in andere Dienststellen versetzt, disziplinarrechtliche Ermittlungen wurden aufgenommen.