In den nächsten Wochen werden rund 30.000 Mieter öffentlich geförderter Wohnungen in Frankfurt angeschrieben. Denn am 1. Juli beginnt ein neuer dreijähriger Erhebungszeitraum der so genannten Fehlsubventionierungsabgabe (Ausgleichsabgabe). Dafür muss das Amt für Wohnungswesen die wirtschaftlichen Verhältnisse der Mieter geförderter Wohnungen prüfen. Werden danach die gesetzlichen Einkommensgrenzen, die für den Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung gelten, erheblich überschritten, müssen die Mieter die Fehlsubventionierungsabgabe leisten. Die Mietbelastung inklusive Abgabe kann dabei maximal die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete für nicht subventionierten Wohnraum erreichen.
Ab Mitte Februar werden wöchentlich etwa dreitausend Fragebögen versandt. Bis Ende Mai sollen alle betroffenen Haushalte Post erhalten haben. Foto: photocase.com